Nach möglichen Übergriffen

Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger

Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung Khans sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.

Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung Khans sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen.

Von dpa

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert worden. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden.

2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht. Diese hatte im Dezember 2025 ihren Bericht vorgelegt. Der Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht.

Drei Richter des Weltstrafgerichts hatten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten vorgelegt. Auch dieses wurde nicht veröffentlicht.

Khan (56) lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und wollte zurückkommen, wenn die Vorwürfe geklärt sind. Er bestreitet alle Vorhaltungen.

Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Vor allem wegen des Haftbefehls gegen Netanjahu verstärkten die USA ihren Druck auf das Gericht und verhängten Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter.

125 Staaten haben den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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