Meinung

Bundesgerichtshof

Schufa-Urteil: Das Recht auf einen echten Neuanfang bleibt klein

Die Schufa muss Daten über Zahlungsstörungen von Verbrauchern nicht sofort löschen, wenn die betroffene Forderung bezahlt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Die Schufa muss Daten über Zahlungsstörungen von Verbrauchern nicht sofort löschen, wenn die betroffene Forderung bezahlt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Kaum eine private Institution greift so tief in das Leben vieler Menschen ein und genießt zugleich so wenig Vertrauen wie die Schufa.

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