Bundesverfassungsgericht

„Politik im Trump-Stil“? Karlsruhe prüft Minister-Alleingang

Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild)

Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild)

Von dpa

Durfte die Bundesregierung eine Verordnung abschaffen, ohne den Bundestag einzubeziehen? Über diese Frage verhandelt heute das Bundesverfassungsgericht. Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte im Juli 2025 eine Verordnung gekippt, die Bauern dazu verpflichtete, Nährstoffe etwa aus Düngemitteln zu dokumentieren. Das geschah allerdings ohne die Beteiligung des Parlaments, wie die Fraktion der Grünen kritisierte. Sie zog deshalb vor Deutschlands höchstes Gericht (Az. 2 BvE 15/25). Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Die Grünen machen durch dieses Verfahren auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam, wie Verwaltungsrechtsexperte Wilhelm Achelpöhler sagt. In mehreren aktuellen Situationen wie etwa in der Wehrpflichtdebatte habe man beobachten können, dass eine Verschiebung der Entscheidungsmacht vom Parlament zur Regierung stattfinde.

Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild)
Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild)
Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild)
Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild)
Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild)
Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild)

Die Grünen kritisieren: „Das ist Politik im Trump-Stil - ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung.“ Es gehe darum, die Rechte des Parlaments zu verteidigen, sagt die Fraktion.

Bei der Verordnung, die das Landwirtschaftsministerium aufgehoben hatte, handelte es sich um die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Die war Teil des Düngemittelgesetzes. Darin steht, dass, wenn Verordnungen geändert oder abgeschafft werden sollen, der Bundestag angehört werden muss, wie Experte Achelpöhler erklärt. Das war hier nicht passiert. Die Grünen sehen darin einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“.

Ein Urteil fällt am Bundesverfassungsgericht meist erst mehrere Monate nach der Verhandlung.

Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums teilte auf Anfrage mit, dass man sich vor der Abschaffung der Verordnung mit dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt habe. „Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.“ Daraufhin sei man dieser Einschätzung gefolgt.

Eine Mehrheit der Länder habe den Entschluss befürwortet, so der Sprecher. Die Abschaffung der Verordnung sei bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart gewesen.

Die Stoffstrombilanzverordnung hatte Landwirten vorgeschrieben, den Ein- und Ausgang von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor aus ihrem Betrieb zu dokumentieren. Bauern mussten dadurch beispielsweise festhalten, wie viel Düngemittel sie auf ihren Feldern einsetzen.

Die Verordnung war für Landwirte aber nach Ansicht der Bundesregierung mit zu viel Bürokratie verbunden gewesen. Zur Abschaffung der Verordnung erklärte Landwirtschaftsminister Rainer: „Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro.“ Für das Grundwasser habe die Abschaffung der Verordnung keine negativen Folgen, hieß es damals von seinem Ministerium.

Die Verpflichtung zur Dokumentation von Nährstoffen war eingeführt worden, weil das Grundwasser in Deutschland durch Düngemittel zu stark belastet war und so ein ressourcenschonender Umgang herbeigeführt werden sollte. Die Grünen kritisierten die Abschaffung als Absage an die Verursachergerechtigkeit und befürchten außerdem eine Gefahr fürs Grundwasser. Der Deutsche Naturschutzring kritisierte zudem, dass durch die Abschaffung vor allem die Betriebe abgestraft würden, die bereits umweltschonend handeln.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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