Bericht beantragt
Landtag bringt Bewegung in Frage der Helfergleichstellung

Bodo Schackow/dpa
Ehrenamtliche Retter in Bayern wie die Wasserwacht könnten bald wie ihre Kollegen bei THW und Feuerwehr bei Aus- und Fortbildung gesetzlichen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung bekommen.
Es sei eine „Zweiklassengesellschaft“ im bayerischen Rettungswesen. Ehrenamtliche Einsatzkräfte von Organisationen im Wasser- und Bergrettungsdienst sowie im Bevölkerungsschutz haben im Gegensatz zu ihren Kollegen von
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