Thüringer Regierungschef

Fokus aufs Amt: Voigt beendet Rechtsstreit um Doktortitel

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) will nicht länger mit juristischen Schritten um seine Doktorarbeit kämpfen. (Archivbild)

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) will nicht länger mit juristischen Schritten um seine Doktorarbeit kämpfen. (Archivbild)

Von dpa

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt will nach Angaben aus Koalitionskreisen seine Klage vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz gegen den Entzug seines Doktortitels zurückziehen. Das bestätigten mehrere Abgeordnete übereinstimmend, die von Voigt über diesen Schritt informiert wurden. Der 49-Jährige besuchte vor der Landtagssitzung die Fraktionen von SPD, Thüringen.Gerecht und CDU. Dem Vernehmen nach ging es bei den Gesprächen unter anderem um die Rücknahme der Klage.

Voigt sieht sich in einem Dilemma

Voigt hatte im Zusammenhang mit dem Doktortitel bereits von einem innerlichen Dilemma gesprochen, in dem er stecke: Einerseits wolle er seine wissenschaftliche Arbeit verteidigen, andererseits sehe er, dass er damit politische Angriffsfläche biete, hatte Voigt beim CDU-Landesparteitag in Eisenach gesagt. Dort war er mit einem guten Ergebnis als Thüringer CDU-Vorsitzender im Amt bestätigt worden.

Voigt soll in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet haben. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm wegen Plagiatsvorwürfen den Doktortitel. Der CDU-Politiker scheiterte mit einem Widerspruch und wandte sich an das Verwaltungsgericht Chemnitz. Nun will er offenbar die Klage zurücknehmen, bevor das Gericht eine Entscheidung trifft.

AfD hält politischen Druck aufrecht

Die oppositionelle AfD-Fraktion mit ihrem Chef Björn Höcke hatte Voigt wegen der Sache politisch massiv unter Druck gesetzt. Mit zwei Misstrauensanträgen gegen Voigt in diesem Jahr war die AfD gescheitert. Heute entscheidet der Landtag über einen Antrag zur Auflösung des Parlaments, der von der AfD eingebracht wurde. Eine Selbstauflösung mit anschließender Neuwahl gilt aber als unwahrscheinlich - dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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