Nach Urteil

Auswärtiges Amt bestellt iranischen Botschafter ein

Der iranische Botschafter wurde in das Auswärtige Amt einbestellt. (Symbolbild)

Der iranische Botschafter wurde in das Auswärtige Amt einbestellt. (Symbolbild)

Von dpa

Nach der Verurteilung von zwei Männern wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag des Iran und einer versuchten Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung hat das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter einbestellt. „Wir verurteilen Irans Aktivitäten aufs Allerschärfste. Wir lassen nicht zu, dass Iran unsere freiheitliche Gesellschaft bedroht“, teilte das Auswärtige Amt auf der Plattform X mit.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hatte in der vergangenen Woche einen 54 Jahre alten Mann zu achteinhalb Jahren Haft und einen 43-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden in Dänemark lebenden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, ausgekundschaftet haben.

Anschlagsvorbereitungen in iranischem Auftrag

Diese Aktionen dienten nach Überzeugung des Gerichts der Vorbereitung staatsterroristischer Anschläge, konkret einem Mordanschlag auf Beck. Seine Aufträge habe der 54-Jährige direkt von Offizieren der sogenannten Al-Kuds-Brigaden erhalten, der Auslandseinheit der Revolutionsgarden. Zudem habe dieser Mann Vorbereitungen für einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittelhandel in Berlin getroffen.

„Angriffe auf jüdisches Leben und auf diejenigen, die es verteidigen, tolerieren wir nicht - nirgendwo, erst recht nicht in Deutschland“, schrieb das Auswärtige Amt auf X. Die bösartigen Anschlagsversuche gegen Schuster und Beck hätten juristische Konsequenzen. „Bereits zuvor haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Drahtzieher von iranischen Anschlagsversuchen weltweit und Unterdrücker der iranischen Zivilbevölkerung, die Revolutionsgarden, endlich in der EU terrorgelistet wurden. Mit Erfolg.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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