Zeuge verhindert Schlimmeres

Versuchter Mord an Tochter - Gericht urteilt gegen Mutter

Heute erging das Urteil. (Archivbild)

Heute erging das Urteil. (Archivbild)

Von dpa

Sie wollte mit ihrer kleinen Tochter sterben und wurde in letzter Minute gerettet: Eine Mutter muss wegen versuchten Mordes an ihrer vierjährigen Tochter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Landgericht Ravensburg ordnete die Unterbringung an. Nach Überzeugung der Richter hatte die Frau im Februar versucht, ihre Tochter und sich von einem Zug in Friedrichshafen erfassen zu lassen. Wegen Schizophrenie ist sie laut Gericht schuldunfähig.

Es waren nur wenige Sekunden, die über das Leben von Mutter und Kind entschieden haben. Die Bahnschranke war schon geschlossen, als die Frau mit ihrer Tochter darunter hindurch auf die Gleise ging. Das Mädchen trug einen gelben Gehörschutz, eine Wollmütze hatte die Mutter tief über ihr Gesicht gezogen.

Ein 34-Jähriger, der mit seinem Auto an der Schranke stand, bemerkte die beiden. Als er erkannte, was die Frau vorhatte, rannte er hin, zog sie von den Gleisen und fixierte sie an der Schranke. Weitere Passanten kümmerten sich um das Kind.

Nur ein Schritt hat gefehlt

Nach Aussage des Mannes habe nur ein Schritt gefehlt. Die Mutter habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und noch versucht, seitlich wieder in Richtung Gleise zu gelangen. Während der Mann sie festhielt, fuhr der Zug etwa 30 Sekunden vorbei, wie er vor Gericht berichtete. Nach Einschätzung des Gerichts wären Mutter und Tochter ohne das Eingreifen des Zeugen und weiterer Helfer von dem Zug erfasst und getötet worden.

Die Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sie habe damals Stimmen gehört, die ihr Befehle gegeben hätten. In den Tagen vor dem Geschehen habe sich ihr psychischer Zustand immer weiter verschlechtert. Sie habe kaum geschlafen. An dem Tag sei sie mit ihrer Tochter in Richtung Bahnübergang gegangen. Als die Schranke geschlossen war, ging sie darunter hindurch und stellte sich mit dem Kind an die Gleise.

Sie habe sich in einem Ausnahmezustand befunden und „wie im Nebel“ gehandelt, erklärte die Ukrainerin über einen Dolmetscher. Ihre Tochter habe sie bei sich gehabt, weil sie nicht gewusst habe, wer sich sonst um sie kümmern würde. Zugleich habe sie damals keine Zukunft mehr für sich und ihr Kind gesehen.

Mutter bereut Tat laut eigenen Angaben

Heute bedauere sie die Tat sehr. „Wenn ich die Gelegenheit gehabt hätte, es rückgängig zu machen, würde ich es machen“, sagte sie zu Prozessbeginn vor Gericht. Den Angaben zufolge war es der erste Suizidversuch, bei dem sie ihre Tochter einbezog. Zuvor hatte sie alleine versucht sich das Leben zu nehmen - den Versuch aber abgebrochen.

Ein Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die 34-Jährige an einer chronischen Schizophrenie leidet. Die Kammer folgte dieser Einschätzung. Die Frau sei zum Tatzeitpunkt vollständig schuldunfähig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft warf ihr unter anderem versuchten Mord an ihrer Tochter vor. Sie habe die Wehrlosigkeit des vierjährigen Kindes bewusst ausgenutzt.

Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus sei keine Strafe

Das Gericht betonte deshalb, dass der Freispruch nicht bedeute, dass die Geschehnisse am Bahnübergang nicht stattgefunden hätten. Die Frau habe die Handlung begangen, könne dafür aber wegen ihrer Erkrankung nicht bestraft werden. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei keine Strafe. Sie solle dem Schutz der Allgemeinheit dienen und der Frau zugleich ermöglichen, behandelt und stabilisiert zu werden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten beide die dauerhafte Unterbringung beantragt.

Die psychischen Probleme der Frau reichen nach den Feststellungen des Gerichts weit zurück. Bereits Jahre vor der Tat habe sie begonnen, Stimmen zu hören. Diese hätten sie beleidigt, ihr Verhalten kommentiert und ihr schließlich auch befohlen, sich das Leben zu nehmen, hatte die Mutter vor Gericht ausgesagt.

Frau glaubte, dass Nachbarn sie vergiften wollten

Hinzu kamen Vorstellungen, die ebenfalls Teil ihrer Erkrankung waren. Die Frau glaubte etwa, Nachbarn würden sie mit Strahlung oder Autoabgasen vergiften. In der Untersuchungshaft zeigte sich nach Angaben der Kammer schließlich besonders deutlich, wie schwer ihre Erkrankung war. Eine Zellengenossin habe das Personal auf tägliche Panikattacken, Schreien und selbstverletzendes Verhalten aufmerksam gemacht.

Auch ihre Lebensumstände waren schwierig. Die 34-Jährige wurde in der Ukraine geboren und wuchs nach der Trennung ihrer Eltern teilweise in Heimen und einem Internat auf. Nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine floh sie nach Deutschland.

Mutter bat Jugendamt um Inobhutnahme der Tochter

In Deutschland geriet ihr Leben zunehmend unter Druck. Sie sprach kein Deutsch, lebte von Bürgergeld und hatte Schulden. Mehrfach zog sie innerhalb des Bodenseekreises um. Zuletzt lebte sie mit ihrer Tochter in einer Wohnung in Friedrichshafen - unweit des Bahnübergangs.

Dazu kamen Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung und wiederholte Kontakte zum Jugendamt. Die Mutter hatte dieses zeitweise selbst darum gebeten, ihre Tochter in Obhut zu nehmen, weil sie sich mit der Situation überfordert fühlte. Zwischenzeitlich geschah das auch, doch die Mutter bekam ihre Tochter wieder, da die psychische Erkrankung nicht bekannt war.

Nach Einschätzung des Gerichts kamen in den Monaten vor der Tat mehrere Belastungen zusammen. Die Angeklagte befindet sich bereits in der Psychiatrie. Ihre Tochter lebt nach Angaben des Gerichts in einer Pflegefamilie. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.