Prozess in Oldenburg

Warum das Urteil gegen Christian B. geprüft wird

Das Oberlandesgericht muss das Urteil gegen Christian B. überprüfen. (Archivfoto)

Das Oberlandesgericht muss das Urteil gegen Christian B. überprüfen. (Archivfoto)

Wahl-O-Mat
Von dpa

Das Urteil gegen Christian B. wegen Beleidigung wird überprüft. „Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil tatsächlich Revision eingelegt“, teilte ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg mit. „Es ist somit nicht rechtskräftig.“

Das Landgericht hatte Christian B. vergangene Woche zu 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Es war schon das zweite Mal, dass sich ein Gericht mit dem Fall beschäftigte. In einem ersten Prozess hatte ihn das Amtsgericht Oldenburg zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wollten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung akzeptieren.

Geständnis über Anwalt

Christian B. hat zuletzt selbst eingeräumt, im Oktober 2023 einen Mitarbeiter des Oldenburger Gefängnisses beleidigt zu haben. „Das tut mir im Nachhinein sehr leid“, ließ der 49-Jährige über seinen Anwalt erklären. Er habe damals unter den Bedingungen der Isolationshaft und unter Schmerzen gelitten.

An der Tat haben Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Zweifel, in dem zweiten Verfahren ging es am Ende nur noch um das Strafmaß. Der Anwalt hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro gefordert, die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Monate Haft.

Wie es nun weitergeht

Das Landgericht entschied sich am Ende für eine etwas höhere Geldstrafe. Die Verteidigung kündigte noch im Prozess an, das Urteil zu akzeptieren. Doch der Staatsanwaltschaft geht das nicht weit genug. Nun muss das Oberlandesgericht den Fall überprüfen. Sollte die Revision erfolgreich sein, müsste eine andere Kammer des Landgerichts über die Strafe - und damit auch die Zukunft von Christian B. - entscheiden.

Christian B. lebt nach Angaben seines Anwalts momentan in einem Container auf einem Grundstück der Stadt Kiel und wird rund um die Uhr von Polizisten observiert. Er steht weiter unter Verdacht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. Angeklagt ist er in diesem Fall bislang nicht, es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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