„Sextourismus“

Urteil: Sechs Jahre Haft für Missbrauch von Kindern in Asien

Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen Erklärung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild)

Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen Erklärung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild)

Von dpa

Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Asien hat das Landgericht Schwerin einen 72 Jahre alten Mann zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim hatte seine Taten im Prozess gestanden. Er wurde in 13 Fällen schuldig gesprochen, wie der Vorsitzende Richter Armin Lessel verkündete.

In den vielen Jahren als Richter am Landgericht Schwerin sei es für ihn der erste Fall, bei dem die Übergriffe im Rahmen eines „Sextourismus“ im Ausland stattgefunden hätten, sagte Lessel. Die Höhe der Strafe begründete er auch damit, dass der Senior nicht vorbestraft, schwer krank und mittlerweile in fortgeschrittenem Alter sei. „Er hat den größten Teil seines Lebens hinter sich.“

Er reiste mehrfach nach Asien

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Senior zwischen 2008 und 2012 in Asien mehrfach Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbrauchte. Er soll dort über unbekannte Hintermänner „in die Szene hineingeraten“ sein. Seine Taten soll er fotografiert und gefilmt haben. Zudem soll er zwischen 2022 und 2025 kinder- und jugendpornografische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen oder dies versucht haben.

Die Ermittlungsbehörden waren 2025 auf den heute 72-Jährigen aufmerksam geworden. Grund sei ein Hinweis einer US-Organisation im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse gewesen. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei Laptops und externe Festplatten mit Tausenden Dateien sichergestellt.

„Deal“ zu Prozessbeginn

Zu Prozessbeginn vergangene Woche hatte sich der Mann zunächst nicht geäußert. Nach einem Rechtsgespräch beider Seiten hinter verschlossenen Türen einigten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen von fünf bis sieben Jahren im Falle eines Geständnisses. In einer vor Gericht verlesenen Erklärung räumte der Mann seine Taten schließlich ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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