Prozesse

Prozessstart nach Schüssen im Wettbüro in Gießen

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten heimtückischen Mord, gefährliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten heimtückischen Mord, gefährliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last.

Von dpa

Nach den Schüssen in einem Wettbüro hat vor dem Landgericht Gießen der Prozess gegen den 34-jährigen mutmaßlichen Schützen begonnen. Er soll das Wettbüro am zentralen Gießener Marktplatz im Oktober vergangenen Jahres betreten und vier Schüsse abgegeben haben, durch die drei Personen verletzt wurden. Angeklagt ist der Mann wegen versuchten heimtückischen Mordes, gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Prozessauftakt fiel kurz aus - auch weil der Mann sich zunächst zu den Vorwürfen nicht äußerte.

Die Tat am 11. Oktober soll sich nach den Worten von Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger innerhalb von Sekunden abgespielt haben. Nach dem Betreten des Wettbüros soll der Angeklagte eine halbautomatische Selbstladepistole gezückt und unvermittelt und gezielt auf zwei vor ihm sitzende Personen geschossen haben. „Bei dieser Schussabgabe kam es aber zu einem Abpraller, der noch eine weitere Person getroffen hat, die an einem Spielautomaten gesessen hat“, so Hauburger.

Bei der Tat in einem Wettbüro in der Gießener Innenstadt waren drei Menschen durch Schüsse verletzt worden. (Archivbild)

Bei der Tat in einem Wettbüro in der Gießener Innenstadt waren drei Menschen durch Schüsse verletzt worden. (Archivbild)

Nach dem Verlassen des Wettbüros soll der 34-Jährige noch einen weiteren Schuss auf den Eingang abgegeben, aber niemanden getroffen haben. Danach soll er die Tatwaffe in einer Mülltonne entsorgt und sich zu seiner Wohnanschrift begeben haben. Noch am gleichen Abend war der Mann festgenommen worden.

Die drei Opfer im Alter von 16, 27 und 40 Jahren hatten durch die Schüsse Verletzungen im Bereich der Beine und des Oberkörpers erlitten. Aufgrund von Zeugenaussagen sowie der Auswertung von Videoaufnahmen und Handys gehen die Ermittler davon aus, dass eine körperliche Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem der Geschädigten im September Auslöser für die Tat gewesen sein dürfte.

Dieser Geschädigte ist auch Nebenkläger im Prozess und hätte zum Auftakt eigentlich als Zeuge befragt werden sollen, erschien jedoch nicht zu dem Verhandlungstermin. Auch die anderen Beteiligten sollen sich nach den Worten von Hauburger teils untereinander gekannt haben, aber nicht unmittelbar in den vorangegangenen Streit involviert gewesen sein.

Die näheren Hintergründe zum Tatmotiv seien noch nicht bekannt, sagte der Oberstaatsanwalt. „Wir hoffen aber, dass wir das im Rahmen der Hauptverhandlung noch weiter aufhellen können.“ Der erste Prozesstag brachte in dieser Hinsicht keine neuen Erkenntnisse: Wie bereits im Verlauf der Ermittlungen schwieg der 34-Jährige zunächst zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Frank Richtberg kündigte aber eine Einlassung seines Mandanten für den nächsten Verhandlungstermin am 22. Juni an.

Das Gericht nutzte den ersten Prozesstag für die Sichtung von Aufnahmen aus einer Überwachungskamera des Wettbüros sowie Screenshots einer Überwachungskamera der Stadtwerke Gießen am zentralen Marktplatz der Stadt, an dem sich das Wettbüro befindet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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