Kriminalität

K.-o.-Tropfen: Strafen für Täter werden deutlich verschärft

Härtere Strafen sollen Täter künftig stärker zur Verantwortung ziehen. (Symbolbild)

Härtere Strafen sollen Täter künftig stärker zur Verantwortung ziehen. (Symbolbild)

Von dpa

Menschen, die sogenannte K.-o.-Tropfen einsetzen, müssen künftig mit hohen Strafen rechnen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Nun gaben auch die Länder im Bundesrat grünes Licht.

K.-o.-Tropfen sind meist heimlich verabreichte Substanzen, die Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos machen können. Sie sollen künftig rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug: Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, erhält eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.

Heike Hofmann, hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (SPD), begrüßte die geplante Neuregelung ausdrücklich. „Fakt ist, dass viele Frauen sich aktuell, und das ist ja auch richtig so, etwa mit Plastikdeckeln, mit Testarmbändern oder mit dem Blick der besten Freundin davor schützen, dass irgendjemand irgendwas in ihr Getränk mischt.“ Mit dem Gesetz wolle man mehr Schutz schaffen.

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. Die Dunkelziffer sei, so Hofmann, groß. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.-o.-Tropfen verabreicht wurden.

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Diese Schutzlücke solle mit dem geplanten Gesetz geschlossen werden, sagte Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister von Nordrhein-Westfalen. „Eine Waffe soll das Opfer handlungsunfähig machen, es davon abhalten, sich zu wehren.“ Genau das täten K.-o.-Tropfen auf besonders perfide Weise. „Das Opfer verliert das Bewusstsein und damit jede Möglichkeit zur Gegenwehr.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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