Gerichtsverfahren gegen Høiby

Høiby wird Urteilsverkündung vom Gefängnis aus verfolgen

Marius Borg Høiby, hier auf einer Gerichtszeichnung zu sehen, wird die Urteilsverkündung vom Gefängnis aus verfolgen. (Archivbild)

Marius Borg Høiby, hier auf einer Gerichtszeichnung zu sehen, wird die Urteilsverkündung vom Gefängnis aus verfolgen. (Archivbild)

Von dpa

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, kommt zu seiner Urteilsverkündung am Montag nicht ins Gericht. Wie das Osloer Bezirksgericht der Nachrichtenagentur NTB mitteilte, werde der 29-Jährige den Urteilsspruch „aufgrund von dokumentierten gesundheitlichen Ursachen“ über einen Video-Link vom Gefängnis aus mitverfolgen. Das bestätigte demnach auch seine Anwältin Ellen Holager Andenæs, ohne jedoch näher auf die Gesundheit ihres Klienten einzugehen.

Das Urteil im Mammutprozess gegen Høiby ist für Montagmorgen angekündigt. Der älteste Sohn der Kronprinzessin aus einer früheren Beziehung ist in 40 Punkten angeklagt. Unter anderem soll er vier Frauen nach norwegischem Recht vergewaltigt haben, während diese schliefen. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft.

Jüngst hatte Høiby die Freilassung aus der Untersuchungshaft beantragt, um bei seiner lebensbedrohlich kranken Mutter sein zu können. Ein Berufungsgericht wies dies ab und begründete, dass „weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass Høiby im Falle seiner Freilassung neue Straftaten begehen werde“, berichtete der norwegische Rundfunk. Dabei bezogen sich die Richter vor allem auf ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin, gegen das der 29-Jährige in der Vergangenheit bereits mehrfach verstoßen hatte.

Høibys Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit (52), leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose. Zuletzt hat sich ihr Zustand deutlich verschlechtert. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass sie auf die Warteliste für eine Lungentransplantation gekommen ist.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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