Tod bei Verfolgungsjagd

Getöteter Polizist: Angeklagter wegen Autorennens verurteilt

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. (Archivbild)

Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. (Archivbild)

Von dpa

Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in Cottbus befand ihn eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für schuldig.

Der Angeklagte hat demnach im Januar 2025 in Südbrandenburg den 32 Jahre alten Polizisten Maximilian Stoppa mit seinem Wagen erfasst und getötet. Der Beamte war in dem Moment dabei, in der Stadt Lauchhammer aus einem Auto auszusteigen.

Vor der Tat hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen. Der 27 Jahre alte Pole war in einem Begleitfahrzeug der Bande eingeteilt. In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Er sei bei der Verfolgungsjagd „rücksichtslos“ und mit überhöhtem Tempo unterwegs gewesen.

Bei einem Gedenkgottesdienst hatten Polizisten und Polizistinnen ihres getöteten Kollegen gedacht. (Archivbild)
Bei einem Gedenkgottesdienst hatten Polizisten und Polizistinnen ihres getöteten Kollegen gedacht. (Archivbild)
Bei einem Gedenkgottesdienst hatten Polizisten und Polizistinnen ihres getöteten Kollegen gedacht. (Archivbild)
Ein Gedenkstein in Lauchhammer erinnert an den 32-Jährigen. (Archivbild)
Ein Gedenkstein in Lauchhammer erinnert an den 32-Jährigen. (Archivbild)
Ein Gedenkstein in Lauchhammer erinnert an den 32-Jährigen. (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten Mord vorgeworfen und eine lebenslange Haftstrafe gefordert, weil er ihr zufolge in der Absicht gehandelt hatte, seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Autos zu verdecken. Der Verteidiger hatte dagegen beantragt, den Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.

Die Tat in Lauchhammer hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Stoppa am Ort des Geschehens aufgestellt. Bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal gut gefüllt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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