Grausamer Fall

Fall „Soester Horrorhaus“: Geständnisse und Verstörendes

Der Prozess wird fortgesetzt. (Archivbild)

Der Prozess wird fortgesetzt. (Archivbild)

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Von dpa

Neue Beweismittel mit erschütternden Videos, zwei Geständnisse, ein gerichtlicher Deal und viele Überraschungen: Im Strafprozess um eine über Monate hinweg gequälte Frau im „Horrorhaus von Soest“ in Westfalen hat der zweite Verhandlungstag am Landgericht Arnsberg viele unerwartete Wendungen gebracht und drastische Details offengelegt.

29-jähriger Hauptangeklagter gesteht - und lässt zweifeln

Angeklagt sind zwei 29 und 25 Jahre alte Männer und zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Ihnen wird unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen ihr Opfer 2025 in unterschiedlicher Tatbeteiligung in einem Wohnhaus in Soest erniedrigt und misshandelt haben.

Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild)
Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild)
Zwei Männer und zwei Jugendliche sind angeklagt. (Archivbild)
Für die nächste Verhandlung lässt der Richter das Opfer per Video zuschalten. (Archivbild)
Für die nächste Verhandlung lässt der Richter das Opfer per Video zuschalten. (Archivbild)
Für die nächste Verhandlung lässt der Richter das Opfer per Video zuschalten. (Archivbild)

Der Hauptangeklagte (29) ließ von seinem Verteidiger vor dem Landgericht Arnsberg erklären: „Grundsätzlich räumt mein Mandant ein, dass er sich an einer Vielzahl von Taten beteiligt hat.“ Aber in späteren Ausführungen schob der frühere Krankenpfleger die Schuld dann auf seine frühere Lebensgefährtin - in mehreren Fällen. So auch bei einer Tat im November: Seine Ex habe ihn angewiesen, das Opfer halbnackt an einem Terrassenbalken an Handschellen aufzuhängen. Er habe immer alles gemacht, was seine Ex ihm gesagt habe. Gegen die Frau wird derzeit gesondert ermittelt.

Staatsanwaltschaft hält dem Hauptangeklagten „Rumlügerei“ vor

Ein Nachbar hatte das Opfer Anfang November auf der Terrasse gesehen, die Polizei gerufen, die sie rettete - laut Anklage aus lebensbedrohlicher Lage. In anderen Fällen verwies der 29-Jährige auf andere Beteiligte oder gab an, er habe Angst gehabt. Er habe „halt mitgemacht“ und vielfach Videos gedreht.

Oberstaatsanwältin Imke Reelsen hielt dem 29-Jährigen angesichts auch widersprüchlicher Angaben „Rumlügerei“ vor. „Man sieht, dass Sie sich über die Misshandlungen gefreut haben.“ Ein Speichermedium mit umfangreichem Videomaterial war kürzlich aufgetaucht.

Dabei ging es im Gerichtssaal um drastische Details: So meinte der Hauptangeklagte, eine Klobrille, die das Opfer in den Mund nehmen musste, sei „nagelneu“ gewesen. Laut Oberstaatsanwältin ist hingegen klar belegt, „dass Kot gegessen werden musste“. Und: „Sie geben nur das zu, was man Ihnen sowieso nachweisen kann.“ Von Reue sei überhaupt nichts zu bemerken.

Auch der Vorsitzende Richter Marc Gährken schien den Äußerungen des Hauptangeklagten wenig Glauben zu schenken: „Wissen Sie, was gerade auffällt: Alle haben Angst und alle haben nur mitgemacht.“ Bei der Polizei und gegenüber einem Gutachter habe der 29-Jährige zudem andere Angaben gemacht.

Zuvor hatte der Richter über das Ergebnis eines zuvor intern geführten Rechtsgesprächs mit allem Prozessbeteiligten informiert. Er stellte klar, dass er in dieser Runde für den 29-Jährigen trotz Geständnisses keinen Strafrahmen in Aussicht stellen könne und auch die Frage nach einer möglichen Sicherungsverwahrung offen bleiben müsse.

Zudem zeichnete sich ab, dass die Staatsanwaltschaft mit dem neuen Video-Beweismaterial eine weitere Anklage gegen den 29-Jährigen erheben will. Dann würde sein Verfahren wohl abgetrennt, hieß es.

Ein Deal für den 25-Jährigen: Maximal drei Jahre und acht Monate

Der 25-jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab. Ihm wird eine gemeinschaftliche Vergewaltigung im August im Kinderzimmer des Reihenhauses vorgeworfen. Er räume die Tat „dem Grunde nach“ ein und bereue sie, betonte dessen Verteidiger. Er habe sich von dem 29-Jährigen bedroht gefühlt.

Das Gericht vereinbarte mit dem Angeklagten und seiner Verteidigung einen Deal - eine sogenannte Verständigung. Demnach wurde nun nach seinem Geständnis ein Strafrahmen zwischen drei Jahren und vier Monaten mindestens und drei Jahren und acht Monaten höchstens vereinbart - sofern der Prozess nicht doch noch neues Belastendes zutage fördere.

Unerwartete Entlastung im Fall des 17-Jährigen

Überraschend stellten sich die Vorwürfe gegen den 17-Jährigen nun laut Staatsanwaltschaft als nicht mehr gerechtfertigt heraus. Das habe sich im internen Rechtsgespräch ergeben, wie der Richter schilderte. Zwar werde das Verfahren gegen ihn nicht eingestellt, aber lediglich eine Geldbuße zeichne sich ab.

Die beiden minderjährigen Angeklagten wurden am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Der Verteidiger des 16-Jährigen hatte angekündigt, sein Mandant sei grundsätzlich bereit, sich an der Aufklärung zu beteiligen. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht in dem internen Rechtsgespräch deutlich gemacht, dass sie „keine gute Sozialprognose“ für den 16-Jährigen sehe.

Das Opfer wird in der nächsten Verhandlung befragt

Das Opfer - eine wohnungslose Frau - war laut Anklage immer wieder ins Reihenhaus des 29-Jährigen gelockt worden. Sie ist in dem Verfahren Nebenklägerin. Sie soll bei der nächsten Verhandlung am 9. November per Video zugeschaltet werden - in nicht öffentlicher Sitzung. Sie soll nach dem Martyrium längere Zeit intensivmedizinisch behandelt worden sein.

Alle Anklagten in dem Fall, der bundesweit schockiert hatte, sind Deutsche. Der 29-Jährige frühere Krankenpfleger hat zudem die kroatische Staatsangehörigkeit. Er und der 25-Jährige sitzen in U-Haft.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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