Todesstrafe

Erste Hinrichtung in den USA seit gescheiterter Exekution

Gegner der Todesstrafe. (Archivbild)

Gegner der Todesstrafe. (Archivbild)

Von dpa

Im US-Bundesstaat Texas ist ein wegen Mordes zu Tode verurteilter Mann hingerichtet worden. Das berichteten US-Medien übereinstimmend. Die Exekution des 46-jährigen Jamaal Howard am Mittwochabend (Ortszeit) ist die erste in den USA seit der gescheiterten Hinrichtung der US-Amerikanerin Christa Pike vergangene Woche. Ihr Fall hat die seit Jahren geführte Debatte über die Todesstrafe in den USA neu entfacht.

Howard hatte im Jahr 2000 eine Frau bei einem Überfall erschossen, bei dem der damals 20-Jährige 114 US-Dollar aus der Kasse entwendet hatte. 2001 war er wegen Mordes zum Tod verurteilt worden. In seiner letzten Stellungnahme soll sich Howard an die Familie des Opfers gewandt und um Vergebung gebeten haben, wie unter anderem die US-Zeitung „New York Times“ berichtete. „Es tut mir leid, was passiert ist.“

Bei seiner Hinrichtung sollte, wie bei Pike, das Mittel Pentobarbital für die tödliche Injektion verwendet werden. Howards Anwälte versuchten die Exekution auf verschiedenem Wege zu stoppen, hatten damit aber keinen Erfolg. US-Medien zufolge pochten sie unter anderem auf einen Aufschub der Hinrichtung, um zu warten, bis weitere Informationen über das Mittel bereitstehen.

Texas hatte vor Howard in diesem Jahr bereits sechs Menschen hingerichtet - und hat für November zwei weitere Exekutionen angesetzt.

Die gescheiterte Hinrichtung

Im US-Bundesstaat Tennessee waren der verurteilten Mörderin Pike vor rund einer Woche zwei Dosen des Mittels Pentobarbital zu ihrer Hinrichtung verabreicht worden. Die 50-Jährige überlebte beide Injektionen, und wurde in ein umliegendes Krankenhaus zur Behandlung gebracht, wo sie künstlich beatmet wurde. Inzwischen ist sie laut ihren Anwälten wieder bei Bewusstsein.

Nach Angaben des Death Penalty Information Center ist kein vergleichbarer moderner US-Fall bekannt, bei dem die vorgesehenen Hinrichtungsmedikamente verabreicht wurden und der oder die Verurteilte weiterlebte.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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