Fall Gelsenkirchen
Erste Entschädigungen nach Sparkassen-Einbruch gezahlt

-/Polizei Gelsenkirchen/dpa
Durch dieses Loch drangen die Täter in den Tresorraum der Sparkasse ein (Archivfoto)
Knapp drei Monate nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen haben einzelne Kunden von ihren Versicherungen Entschädigungen bekommen. Anwalt Daniel Kuhlmann aus Datteln konnte nach eigenen Angaben für elf Mandanten eine Summe von insgesamt rund 250.000 Euro geltend machen. Der WDR hatte zuvor darüber berichtet.
Hintergrund: Die betroffenen Sparkassen-Kunden hatten bei ihren Hausratsversicherungen teilweise eine Zusatzklausel mit abgeschlossen. „Unsere Mandanten hatten zudem die Inventarlisten genau nach unseren Vorgaben gemacht, waren von Anfang an dabei und konnten alles lückenlos belegen“, sagte Kuhlmann der dpa. Ein Mandant habe rund 70.000 Euro bekommen, andere weniger - je nach den Bedingungen der jeweiligen Police.
Der Anwalt hat parallel Musterklagen gegen die Sparkasse erhoben. Er wirft ihr vor, Sicherheitsvorkehrungen vernachlässigt zu haben und fordert deshalb volle Haftung. Die Bank ersetzt nachgewiesene Schließfachverluste theoretisch nur bis zu einem Wert von 10.300 Euro.
Zahlreiche Sparkassen-Kunden hatten über Anwälte und bei der Polizei aber angegeben, wesentlich höhere Summen in den Schließfächern als Bargeld oder in Wertgegenständen gelagert zu haben.
Ende Dezember hatten sich bislang unbekannte Täter über ein Parkhaus Zutritt zu der Bank verschafft und ein großes Loch in eine Wand gebohrt, um in den Tresorraum zu gelangen. Fast alle 3.250 Kundenschließfächer der Sparkassen-Filiale wurden aufgebrochen.








