Prozess um Kindesentführung

Block-Prozess: Eugen Block wirft Richterin Befangenheit vor

Der Unternehmer Eugen Block will vor Gericht die Aussage verweigern. (Archivbild)

Der Unternehmer Eugen Block will vor Gericht die Aussage verweigern. (Archivbild)

Von dpa

Der Hamburger Unternehmer Eugen Block will im Prozess gegen seine Tochter Christina Block wegen der Entführung seiner Enkelkinder nicht aussagen. Der 85-Jährige sei nun als Zeuge geladen, werde aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, teilte eine PR-Agentur im Auftrag Blocks in Hamburg mit. Als Begründung führt er an, dass er die Vorsitzende Richterin für befangen hält. Er habe zudem eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts gestellt.

Eugen Block hält die Richterin demzufolge für befangen, weil im September ein Text über sie in einer Hamburger Tageszeitung erschienen ist. Darin wurde sie nicht selbst zitiert, aber eine andere Richterin bezeichnet sie unter anderem als „absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“.

Der Vater von Christina Block ist als Zeuge vor Gericht geladen. (Archivbild)
Der Vater von Christina Block ist als Zeuge vor Gericht geladen. (Archivbild)
Der Vater von Christina Block ist als Zeuge vor Gericht geladen. (Archivbild)
Christina Block wird die Entführung zweier ihrer Kinder vorgeworfen. (Archivbild)
Christina Block wird die Entführung zweier ihrer Kinder vorgeworfen. (Archivbild)
Christina Block wird die Entführung zweier ihrer Kinder vorgeworfen. (Archivbild)

Das Landgericht Hamburg konnte den Eingang einer solchen Dienstaufsichtsbeschwerde - wie üblich - weder bestätigen noch dementieren. „Wenn eine solche eingereicht wird, wird sie stets den gesetzlichen Maßgaben entsprechend bearbeitet“, sagte eine Sprecherin dazu. Das finde dann gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren im Rahmen der Dienstaufsicht statt. Gleichzeitig habe das „keinen unmittelbaren Einfluss auf laufende Hauptverhandlungen“.

Ein Befangenheitsantrag liege dem Gericht indes nicht vor. „Ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende, der an den angesprochenen Artikel - in dem sich die Vorsitzende Richterin selbst gar nicht äußert - anknüpfen würde, wurde hingegen nicht gestellt“, sagte die Sprecherin.

Die Sprecherin wies zudem darauf hin, dass ein Zeuge sich lediglich dann auf sein Aussageverweigerungsrecht stützen kann, wenn er mit seiner Aussage sich oder Angehörige belasten würde. Allein die Annahme, die Richterin könne befangen sein, reiche nicht als Begründung.

Christina Block, die Tochter des Steakhaus-Ketten-Gründers Eugen Block, steht seit Juli in Hamburg vor Gericht. In dem Prozess vor dem Hamburger Landgericht geht es um die Entführung zweier ihrer Kinder. Die 52-Jährige ist angeklagt, während eines Sorgerechtsstreits den Auftrag erteilt zu haben, ihre Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut ihres Ex-Manns in Dänemark zu entführen. Block bestreitet das, hat vor Gericht bereits ausführlich ausgesagt und Fragen beantwortet. Es gibt sechs Mitangeklagte.

Der Prozess in Hamburg wird am Donnerstagvormittag fortgesetzt. Ob und welche Zeugen am 20. Verhandlungstag befragt werden, werde erst am Mittwoch feststehen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.