Bundesgerichtshof

BGH fragt EuGH: Wann greifen Datenschutzregeln im Privaten?

Die Rechtsfrage soll nun auf europäischer Ebene geklärt werden. (Symbolbild)

Die Rechtsfrage soll nun auf europäischer Ebene geklärt werden. (Symbolbild)

Von dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) will auf europäischer Ebene klären lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den persönlichen Bereich greift. Der erste Zivilsenat entschied, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen von zwei Verfahren mehrere Fragen vorzulegen.

In dem einen Verfahren hatte eine Mutter gegen ihre Tochter geklagt, weil diese sie mit einer Videokamera zu Hause heimlich überwachte und die Aufnahmen später an die Polizei weiterleitete. In dem zweiten Fall hatte eine Frau private Whatsapp-Nachrichten einer früheren Freundin nach einem Streit an deren Arbeitgeber weitergegeben. Die Freundin verlor daraufhin ihren Job - und zog für eine Geldentschädigung gegen die Frau vor Gericht.

DSGVO gilt nicht für persönliche Tätigkeit

In den beiden Fällen aus Hessen und Niedersachsen stellte sich in Karlsruhe die Frage, ob die Beklagten gegen die DSGVO verstoßen haben - oder ob die sogenannte Haushaltsausnahme greift. Die sieht vor, dass die europäischen Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten explizit nicht für die Ausübung rein persönlicher oder familiärer Tätigkeiten gelten. Der BGH will nun vom EuGH wissen, was darunter konkret zu verstehen ist.

Die beiden Verfahren wurden bis zu einem Urteil aus Luxemburg ausgesetzt. Nach einer Vorabentscheidung des EuGH müssen die nationalen Gerichte zwar noch selbst über den konkreten Fall urteilen - dabei aber die Vorgaben des EuGH beachten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.