Fahndung

Weiter Fahndung nach Täter nach Großeinsatz in Sinzig

Nach dem Großeinsatz kehrt Ruhe in Sinzig ein.

Nach dem Großeinsatz kehrt Ruhe in Sinzig ein.

Von dpa

Bislang kein Fahndungserfolg nach dem Großeinsatz im rheinland-pfälzischen Sinzig: Der oder die Täter sind nach einer möglichen Geiselnahme in einer Bank weiter auf der Flucht. Es gebe keine neuen Erkenntnisse, heißt es bei der Polizei. Die Ermittler gehen von mindestens einem Täter aus, der auch Beute gemacht hat.

Wo sich am Freitag dramatische Szenen abspielten und ein Großaufgebot der Polizei mit Spezialkräften eine Bank abriegelte, ist am Samstag wieder Ruhe eingekehrt. Nur: Die Schalter der Bank bleiben geschlossen.

Ein Mann mit einem weißen Overall, ähnlich wie ihn Imker tragen, soll einen Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens am Freitag gegen 9.00 Uhr abgepasst und ihm einen Behälter mit Bargeld abgenommen haben. Anschließend habe er zwei Personen in einem separaten Raum in der Volksbank eingeschlossen, hieß es bei der Polizei.

Das Großaufgebot der Polizei ist abgezogen.

Das Großaufgebot der Polizei ist abgezogen.

Vermutlich hat der Mann noch vor dem Eintreffen der Polizei die Bank verlassen. Das Gebäude wurde weiträumig abgesperrt, weil beim Eintreffen der Einsatzkräfte unklar war, ob der oder die Täter noch in der Bank waren. Die Polizei ging von einer Geisellage aus.

Ein Spezialeinsatzkommando drang schließlich in das Gebäude ein, befreite die zwei Personen unverletzt, stieß aber nicht auf Verdächtige. Nach seinem Kenntnisstand habe die Polizei auch keinerlei Kontakt mit den Tätern gehabt, sagte ein Polizeisprecher nach dem Einsatz. Unklar blieb, ob bei dem Vorfall Waffen zum Einsatz kamen.

Die Einsatzkräfte gingen zunächst von einer Geiselnahme aus. Welche Straftatbestände tatsächlich in Betracht kommen, ist aber Gegenstand der Ermittlungen. In Betracht kommt auch Freiheitsberaubung. Eine Freiheitsberaubung liegt nach dem Strafgesetzbuch vor, wenn ein Mensch eingesperrt oder ihm auf andere Weise die Freiheit genommen wird.

Von Geiselnahme spricht man, wenn ein Mensch entführt oder festgehalten wird, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod, einer schweren Körperverletzung oder einer Freiheitsentziehung von mehr als einer Woche zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen.

„Die Zielrichtung bei unklaren Lagen - ob das Geiselnahmen, Entführungen, Anschläge oder Ähnliches sind - ist zuerst einmal zu eruieren, was tatsächlich vorliegt. Das heißt, valide und fundierte Daten zu erheben: über die Anzahl der Täter, über potenzielle Geiseln oder Opfer, über die Bewaffnung“, sagte Martin Bachmaier, Vizepräsident der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

„Man analysiert potenzielle Szenarien. Man schaut sich die Wahrscheinlichkeiten an.“ Zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheide man sich dann für die zu diesem Zeitpunkt bestmögliche Lösung.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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