Prozess
Verfahren gegen Oliver Pocher eingestellt
Ein Verfahren gegen Oliver Pocher wegen übler Nachrede ist gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Das ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Kölner Amtsgericht. Der Komiker soll 15.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Darauf einigten sich Pocher, die Staatsanwaltschaft und das Gericht in einem Rechtsgespräch.
Pocher war wegen Äußerungen in zwei Videos aus dem Jahr 2020 angeklagt. In seinem Format „Bildschirmkontrolle“ hatte er behauptet, dass sich die Influencerin Anne Wünsche positive Beiträge für ihr eigenes Social-Media-Tun erkauft habe - darunter 96.000 Herz-Emojis. Pocher soll sich auf Belege und Aussagen eines Informanten verlassen haben, ohne dessen Angaben zu überprüfen.
Zuvor war in dem Fall ein Strafbefehl zur Zahlung von 15.000 Euro gegen Pocher erlassen worden. Weil der 47-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zum Strafprozess.
Er habe den Strafbefehl nicht als angemessen angesehen, sagte Pocher am Rande des Prozesses. Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung dieser Summe sei für ihn dagegen okay. „Bevor ich 15.000 in die Staatskasse zahle, zahle ich das lieber für einen guten Zweck. Dann haben alle noch zu Weihnachten was davon, und dann ist es auch beendet.“
Durch die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung wird laut Gericht eine ansonsten unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer abgekürzt. Wenn Pocher das Geld innerhalb von drei Monaten zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Er gilt damit nicht als vorbestraft. Von Wünsche war auf Anfrage zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Zu dem fünf Jahre zurückliegenden Fall gab es seitdem juristische Auseinandersetzungen auf verschiedenen Ebenen zwischen Pocher und Wünsche. Zuletzt erzielte die Influencerin in einem Zivilprozess vor dem Hamburger Landgericht einen Teilerfolg.
Laut Urteil darf Pocher seine Aussagen zu angeblich gekauften Followern nicht wiederholen - ansonsten müsste er ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Eine Schadenersatzforderung Wünsches wies das Hamburger Landgericht jedoch ab.










