Prozess am 4. Mai

Britney Spears begibt sich in Entzugsklinik

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Spears zählt mit Hits wie «…Baby One More Time» und «Oops!... I Did It Again» zu den erfolgreichsten Künstlerinnen der Musikgeschichte. (Archivbild)

Spears zählt mit Hits wie «…Baby One More Time» und «Oops!... I Did It Again» zu den erfolgreichsten Künstlerinnen der Musikgeschichte. (Archivbild)

Von dpa

US-Popstar Britney Spears ist in eine Entzugsklinik gegangen. Eine Sprecherin teilte der Deutschen Presse-Agentur schriftlich mit, die 44-Jährige habe sich „freiwillig in eine Behandlungseinrichtung“ begeben. Angaben zu Beginn und Dauer der Behandlung machte sie nicht.

Spears zählt mit Hits wie „…Baby One More Time“ und „Oops!... I Did It Again“ zu den erfolgreichsten Künstlerinnen der Musikgeschichte und feierte vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren große Erfolge.

US-Medien bringen den Schritt mit einem Gerichtstermin am 4. Mai in Verbindung. Spears war im März im US-Bundesstaat Kalifornien von der Autobahnpolizei gestoppt und vorübergehend festgenommen worden. Nach Angaben der Behörden wurde sie wenig später wieder freigelassen.

Die Ermittler äußerten sich zunächst nicht offiziell zum Grund. Medienberichten zufolge, die sich auf Ermittlungskreise berufen, bestand jedoch der Verdacht, Spears sei unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen gefahren. Eine Sprecherin der Musikerin erklärte, der Vorfall sei „bedauerlich“ und „komplett unentschuldbar“.

Die 44-Jährige werde „die richtigen Schritte unternehmen“ und sich an die Gesetze halten, so die Sprecherin damals. Sie hoffe zudem, Spears erhalte die nötige Hilfe und Unterstützung in dieser schwierigen Zeit.

In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Sorgen um den Zustand der Sängerin. 2008 wurde sie nach persönlichen Krisen unter Vormundschaft gestellt, wodurch ihr Vater die Kontrolle über ihr Leben und ihre Finanzen erhielt. 2021 wurde die Regelung nach einem viel beachteten Gerichtsverfahren beendet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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