Klage von Naturschützern

Verwaltungsgerichtshof stoppt Frankenwaldbrücken vorerst

Blick in das Höllental, über das die Höllentalbrücke gebaut werden soll.

Blick in das Höllental, über das die Höllentalbrücke gebaut werden soll.

Von dpa

Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat den geplanten Bau der Frankenwaldbrücken bei Hof in einer vorläufigen Eilentscheidung vorerst gestoppt. Damit hat der Bund Naturschutz einen Etappensieg gegen den Bau der zwei großen Fußgänger-Hängebrücken errungen, die im Frankenwald bei Hof künftig bis zu 300.000 Touristen im Jahr anlocken sollen.

Nach summarischer Prüfung wird der Normenkontrollantrag in der Hauptsache „voraussichtlich erfolgreich“ sein, wie in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs in München heißt. Ein weiterer Vollzug des Bebauungsplans lässt demnach „möglicherweise irreparable Schäden an der Natur befürchten“. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und andere Medien über die Entscheidung berichtet.

„Durch die Hölle gehen und dem Himmel so nah sein“

Initiator des Großprojekts ist der Landkreis Hof, eine der beiden Hängebrücken soll mit 1030 Metern Länge hoch über dem Grund des Höllentals die weltweit größte Hängebrücke für Fußgänger werden. Das Tal ist ungeachtet seines Namens idyllisch: „Durch die Hölle gehen und dennoch dem Himmel so nah sein“, wirbt der Landkreis auf der Webseite des Projekts. Die zweite Brücke über das benachbarte Lohbachtal soll 386 Meter lang werden. Abgesehen davon sollen ein Besucherzentrum samt dazugehörigen Wegen und Infrastruktur gebaut werden. Die konkrete Planung haben die Stadt Lichtenberg und die Gemeinde Issigau übernommen, die dafür einen Planungsverband gegründet hatten.

Juristische Pannen des Planungsverbands

Laut Eilentscheid des 9. Senats sind den Kommunen auch mehrere juristische Fehler unterlaufen: Unter anderem war die Gründung des Planungsverbands fehlerhaft. Außerdem bescheinigten die Richter dem Planungsverband, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Denn die Baupläne umfassen demnach auch Grund, der außerhalb des in der Verbandssatzung festgelegten Bereichs liegt.

Der Bund Naturschutz und die Initiative Höllental hatten im Februar 2025 gegen den Bau geklagt. Die Naturschützer sind besorgt, dass die von den Kommunen erhofften Touristen das sensible Ökosystem mit seinen Hangschluchtwäldern und seltenen Pflanzen stören könnten. Folge der vorläufigen Eilentscheidung ist nun, dass die Kommunen den Bebauungsplan bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht umsetzen dürfen. Der Landkreis Hof will die Planungen nicht beerdigen: „In diesem Zuge wird geprüft und gegebenenfalls verbessert“, kommentierte Landrat Oliver Bär (CSU) im Bayerischen Rundfunk die Gerichtsentscheidung.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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