Streit ums Naturschutzgesetz
Vergisst Bayern seine Schutzziele von „Rettet die Bienen“?

Jens Büttner/dpa
Wenn Grünland gepflügt wird, verlieren nicht nur viele Tier- und Pflanzenarten ihren Lebensraum. Auch wichtige Effekte für den Klima- und Hochwasserschutz gehen so verloren. (Symbolbild)
Die Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ sehen den vereinbarten Schutz von Bayerns Wiesen akut gefährdet. Konkret fürchten sie, dass durch die Novelle des Naturschutzgesetzes das bisherige Verbot, Wiesen und Weiden umzubrechen, fallen soll. Mittels eines Pflugs wird dabei die Grasnarbe zerstört, was für die dort lebenden Tiere ein Problem ist.
Das geltende Naturschutzgesetz enthält zahlreiche Forderungen aus dem erfolgreichsten Volksbegehren in der bayerischen Geschichte. 2019 hatte die hohe Zahl an Unterstützern die Staatsregierung dazu gezwungen, die Agrarpolitik zu verändern. In der Folge wurde dem Artenschutz ein höherer Stellenwert eingeräumt. Die Initiatoren fürchten auch für den Umgang mit Gewässerrandstreifen an Feldern und die Regelungen zur Beschleunigung der Moorwiedervernässung Nachteile. Sie blieben im neuen Gesetzentwurf außen vor, so der Trägerkreis. Der Trägerkreis fordert etwa eine gesetzliche Vorschrift für fünf Meter breite Gewässerstreifen.
Becker: „Verschlechterungen verbieten sich schlicht und einfach“
Die Beauftragte des Volksbegehrens, ÖDP-Landeschefin Agnes Becker, warnte die Staatsregierung davor, die im Gesetz verankerten Ziele des Volksbegehrens aufzuweichen: „Über 1,7 Millionen Menschen haben diesem Gesetz mit ihrer Unterschrift eine Legitimation verschafft, die kaum ein anderer Gesetzestext besitzt. Änderungen müssen also mit großer Umsicht vorgenommen werden und Verschlechterungen verbieten sich schlicht und einfach.“
Der hinter dem Volksbegehren stehende Trägerkreis hatte seine Kritik an der Gesetzesnovelle bereits im August kundgetan, die Staatsregierung habe aber keinen der Punkte vor der parlamentarischen Beratung im Landtag aufgegriffen. „Das mit dem Volksbegehren Artenvielfalt erreichte Schutzniveau für Natur und Artenvielfalt darf nicht gefährdet werden“, betonten die Initiatoren.
Bisher sei es ein Alleinstellungsmerkmal Bayerns gewesen, dass das Grünland einen umfassenden Schutz durch das Naturschutzgesetz genieße, hieß es weiter. Dauergrünland erfülle wichtige Funktionen für Mensch und Natur: Wiesen und Weiden schützten vor Bodenerosion, würden bei Starkregen Wasser aufnehmen und speicherten Kohlenstoff. Gleichzeitig seien sie Lebensraum für zahlreiche Pflanzen, Insekten und Wiesenvögel.
Trägerkreis fordert Nachbesserungen am Gesetz durch Landtag
Der Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt forderte den Landtag auf, die offenen Fragen im parlamentarischen Verfahren zu klären und die vorgelegten Änderungsvorschläge nachzubessern. Vereinfachungen seien sinnvoll, wenn sie Landwirtschaft und Verwaltung entlasteten, ohne den Schutz der Natur zu schwächen. Notwendig wären aber Änderungen, die den Naturschutz ernsthaft voranbringen.








