Bundesanwaltschaft

Verbotene Russland-Exporte - Zwei Verdächtige in U-Haft

Die Bundesanwaltschaft ließ die Beschuldigten zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe bringen.

Die Bundesanwaltschaft ließ die Beschuldigten zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe bringen.

Von dpa

Einen Tag nach der Razzia bei einem mutmaßlichen Beschaffungs-Netzwerk für Russland sind zunächst zwei Verdächtige in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof setzte die Haftbefehle gegen die beiden Männer in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Die Behörde hatte gestern in und um Lübeck insgesamt fünf Verdächtige festnehmen lassen. Auch die übrigen drei Beschuldigten sollen heute in Karlsruhe dem Richter vorgeführt werden.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Männern vor, über eine Scheinfirma Güter besorgt und nach Russland exportiert haben, um Embargo-Bestimmungen der Europäischen Union zu umgehen. Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen.

Die Beschuldigten sollen nach aktuellem Stand der Ermittlungen rund 16.000 Lieferungen nach Russland veranlasst haben. Der Gesamtwert der Geschäfte liegt laut Bundesanwaltschaft bei mindestens 30 Millionen Euro. Zu den Endabnehmern der Güter sollen 24 russische Rüstungsunternehmen gehören. Hinter dem Netzwerk vermuten die Ermittler staatliche Stellen in Russland.

Beamte des Zollkriminalamts hatten die Beschuldigten am Montagmorgen in Lübeck und im nahe gelegenen Kreis Herzogtum Lauenburg festgenommen. Durchsuchungen gab es auch in Frankfurt am Main, Nürnberg, im Landkreis Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern sowie im schleswig-holsteinischen Kreis Ostholstein. Diese richteten sich laut Bundesanwaltschaft auch gegen fünf weitere Beschuldigte, die auf freiem Fuß sind.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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