Frühkindliche Bildung

Träger sehen Reform des Kita-Gesetzes nur als ersten Schritt

Eine Reform des Kita-Gesetzes soll die Finanzierung der Einrichtungen stabilisieren. (Symbolbild)

Eine Reform des Kita-Gesetzes soll die Finanzierung der Einrichtungen stabilisieren. (Symbolbild)

Von dpa

Die geplante Reform des bayerischen Kita-Gesetzes kann aus Sicht von Trägern wie Kommunen nur ein erster Schritt sein. „Die Reform verschlankt das Gesetz, macht es unbürokratischer, aber dennoch bleibt dauerhaft eine Unterfinanzierung“, betonte etwa Daniela Pätzel vom Bayerischen Roten Kreuz bei einer Expertenanhörung im Landtag. Ohne eine Dynamisierung werde der für die Finanzierung künftig zentrale Qualitätsbonus durch steigende Kosten aufgezehrt.

„Solange ein finanzielles Defizit besteht, kann auch dieser umgewidmete Beitragszuschuss nicht an die Familien weitergereicht werden“, ergänzte Pätzel. „Die Reform weckt da eine Erwartung, die wir so nicht einlösen können - nämlich stabile oder gar sinkende Elternbeiträge.“

Ähnlich äußerten sich auch die anderen Vertreterinnen und Vertretern von Trägern wie Kommunen. Sie wiesen zudem darauf hin, dass die aktuelle Reform weder die inhaltliche Qualität der Kinderbetreuung noch die Rahmenbedingungen wie den Fachkraft-Kind-Schlüssel oder sinkende Geburtenzahlen ausreichend in den Blick nehme.

Um den vorausgesagten Kollaps der bayerischen Kinderbetreuung zu verhindern, hatte die Koalition entschieden, das bislang direkt an die Eltern kleiner Kinder gezahlte Krippen- und Familiengeld zu streichen und ebenso wie den Beitragszuschuss für den Kindergarten direkt in das System zu stecken. Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) soll noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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