Mutter und Vater vor Gericht

Tochter sexuell missbraucht: Schwere Vorwürfe gegen Eltern

Zu Prozessbeginn wurde nur die Anklage verlesen.

Zu Prozessbeginn wurde nur die Anklage verlesen.

Wahl-O-Mat
Von dpa

Erst sollen sie ihre Tochter mehrfach selbst sexuell missbraucht, später auch zu sexuellen Handlungen mit einem Freund der Familie gedrängt haben: Vor dem Landgericht Ellwangen hat der Prozess gegen die Eltern eines heute 13-jährigen Mädchens begonnen. Der 45 Jahre alte Vater und die 41-jährige Mutter sollen ihr Kind über Monate hinweg missbraucht haben. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen.

Nach den Vorwürfen sollen die Eltern ihre damals elfjährige Tochter im Frühjahr 2025 in deren Kinderzimmer zu sexuellen Handlungen am Vater gebracht haben. Später sollen sie das Mädchen aufgefordert haben, entsprechende Handlungen an einem langjährigen Freund der Familie vorzunehmen. Der 54-Jährige soll sich ebenfalls mehrmals an dem Kind vergangen haben. Die Eltern sollen ihre Tochter für die Übergriffe zur Verfügung gestellt haben. Er soll auch einen Schlüssel für die Wohnung in Rot am See bekommen haben, um Zugriff auf das Kind zu haben.

Die Eltern sind unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter vor Gericht.
Die Eltern sind unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter vor Gericht.
Die Eltern sind unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter vor Gericht.
Auch ein Freund der Familie soll sich an der Tochter vergangen haben.
Auch ein Freund der Familie soll sich an der Tochter vergangen haben.
Auch ein Freund der Familie soll sich an der Tochter vergangen haben.
Auch an Weihnachten 2025 sollen die Eltern ihre Tochter dem Freund überlassen haben.
Auch an Weihnachten 2025 sollen die Eltern ihre Tochter dem Freund überlassen haben.
Auch an Weihnachten 2025 sollen die Eltern ihre Tochter dem Freund überlassen haben.

Mit drastischen Drohungen unter Druck gesetzt

Rund um den Jahreswechsel 2025/2026 sollen die Eltern und der Freund gemeinsam sexuelle Gewalt gegen das inzwischen zwölfjährige Mädchen ausgeübt und es mit drastischen Drohungen unter Druck gesetzt haben. Auch an Weihnachten soll es laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft in der Wohnung zu einem sexuellen Übergriff durch den Freund der Familie gekommen sein.

Angeklagt sind die Eltern unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Das Verfahren gegen den Freund der Familie soll getrennt geführt werden.

Das Mädchen vertraute sich laut Gericht einer Lehrerin und dem Jugendamt an und wurde in Obhut genommen. Der Vater wurde im Februar festgenommen und sitzt derzeit wegen einer anderen, bereits rechtskräftigen Verurteilung in Strafhaft. Laut Gericht ging es um ein Vermögensdelikt. Die Mutter ist auf freiem Fuß.

Freund der Familie ist untergetaucht

Der angeklagte Freund der Familie saß zunächst in Untersuchungshaft, ist laut dem Gerichtssprecher aber mittlerweile nicht mehr greifbar. Er war aus der U-Haft entlassen worden, weil das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr gesehen hatte. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah diesen laut dem Sprecher dagegen als gegeben an. Die Zeit zwischen seiner Entlassung und der Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts soll der Mann genutzt haben, um unterzutauchen.

Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. Die Eltern bekommen an diesem Tag die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Außerdem soll das Video der richterlichen Vernehmung des Mädchens vorgespielt werden, vermutlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein Urteil könnte am 17. November fallen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Autoren des Artikels folgen

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.