München

Stadtratsplenum beschließt Mindestpreise für Uber & Co.

Auch die Tarifstruktur der Taxis sollte Thema im Kreisverwaltungsausschuss sein. (Symbolbild)

Auch die Tarifstruktur der Taxis sollte Thema im Kreisverwaltungsausschuss sein. (Symbolbild)

Von dpa

Nach dem zuständigen Ausschuss hat auch die Vollversammlung des Münchner Stadtrats ihren Segen für Mindestpreise bei Anbietern wie Uber oder Bolt gegeben. Das Plenum beschloss diese mehrheitlich.

Die Preise für Fahrten im Münchner Stadtgebiet müssen sich demnach vom 1. Juli an am „Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs“ orientieren. Dieser Grundpreis liegt derzeit bei 5,90, der Kilometerpreis bei 2,70 Euro.

Für Uber, Bolt und Co. sollen die „für Taxen obligatorischen Zuschläge nicht berechnet“ werden. Nach Angaben der Grünen ergibt sich für diese dadurch ein Grundpreis von künftig 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometern beträgt der Kilometerpreis 2,43 Euro, für Strecken darüber hinaus 2,25 Euro.

Im Kreisverwaltungsausschuss ging es um Mindestpreise für Fahrdienstanbieter wie Uber oder Bolt. (Archivbild)
Im Kreisverwaltungsausschuss ging es um Mindestpreise für Fahrdienstanbieter wie Uber oder Bolt. (Archivbild)
Im Kreisverwaltungsausschuss ging es um Mindestpreise für Fahrdienstanbieter wie Uber oder Bolt. (Archivbild)
Bolt spricht von einer «Taxi-Steuer». (Symbolbild)
Bolt spricht von einer «Taxi-Steuer». (Symbolbild)
Bolt spricht von einer «Taxi-Steuer». (Symbolbild)

Schon seit längerem schwelt in München der Streit über Geschäftspraktiken der Fahrdienste, deren Fahrerinnen und Fahrer die Passagiere nach Angaben der Stadt im Schnitt rund 40 Prozent günstiger transportieren als herkömmliche Taxen.

Allerdings verstoßen sie nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München „fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften“. Auch das Mindestlohngesetz werde regelmäßig missachtet.

Taxifahrerinnen und -fahrer hatten deshalb demonstriert, einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise verlangt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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