Urheberrecht

Songtext-Streit um ChatGPT - Gericht kündigt Entscheidung an

Herbert Grönemeyer ist in der Klage der Gema mit den Texten für seine Lieder «Bochum» und «Männer vertreten. (Archivbild)

Herbert Grönemeyer ist in der Klage der Gema mit den Texten für seine Lieder «Bochum» und «Männer vertreten. (Archivbild)

Von dpa

Im Streit um die Nutzung von Songtexten durch ChatGPT steht eine Entscheidung an. Am Dienstag, 10.00 Uhr, will sich das Landgericht München I zur Klage der Verwertungsgesellschaft Gema gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI äußern. Sowohl ein Urteil als auch eine Verweisung an den Europäischen Gerichtshof gelten als möglich.

Konkret geht es in dem Verfahren um Rechtsstreit um die Nutzung von neun Texten teils sehr bekannter Liedern - unter anderem „Atemlos“, „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey oder „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Dahinter steht allerdings die Frage: Was darf Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Texten tun - und wer zahlt dafür?

Reinhard Mey ist in der Klage der Gema mit dem Text von «Über den Wolken» vertreten. (Archivbild)
Reinhard Mey ist in der Klage der Gema mit dem Text von «Über den Wolken» vertreten. (Archivbild)
Reinhard Mey ist in der Klage der Gema mit dem Text von «Über den Wolken» vertreten. (Archivbild)
Der Text Rolf Zuckowskis «In der Weihnachtsbäckerei» ist einer von neun in der Klage der Gema gegen OpenAI. (Archivbild)
Der Text Rolf Zuckowskis «In der Weihnachtsbäckerei» ist einer von neun in der Klage der Gema gegen OpenAI. (Archivbild)
Der Text Rolf Zuckowskis «In der Weihnachtsbäckerei» ist einer von neun in der Klage der Gema gegen OpenAI. (Archivbild)
Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes «Atemlos» ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild)
Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes «Atemlos» ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild)
Der Text des vor allem in der Interpretation von Helene Fischer bekannten Liedes «Atemlos» ist einer von neun in der Klage der Gema. Urheberin des Textes ist allerdings Kristina Bach. (Archivbild)
Gebäude der Generaldirektion in München. (Archivbild)
Gebäude der Generaldirektion in München. (Archivbild)
Gebäude der Generaldirektion in München. (Archivbild)

Die Texte waren zum Training von ChatGPT verwendet worden und laut Gema auf einfache Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch auch wieder ausgegeben worden. Die Verwertungsgesellschaft, die die Urheber gegenüber Nutzern vertritt, sieht dadurch Urheberrechte verletzt, OpenAI bestreitet dies.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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