Verfassungsgerichtshof

Schlappe für CSU und Freie Wähler - Urteil stärkt Opposition

Was darf die Opposition - und was dürfen ihr die Regierungsfraktionen verweigern? Dazu gibt es ein neues Urteil. (Archivbild)

Was darf die Opposition - und was dürfen ihr die Regierungsfraktionen verweigern? Dazu gibt es ein neues Urteil. (Archivbild)

Von dpa

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem neuen Urteil die Rechte der Opposition im Landtag gestärkt - konkret für deren Arbeit in Untersuchungsausschüssen. Die Regierungsfraktionen dürfen der Opposition demnach nicht ohne weiteres Auskünfte verweigern.

Konkret ging es um einen Streit, der drei Jahre zurückliegt und für den das Urteil an sich folgenlos ist. Das Gericht betont allerdings selbst, mit der Entscheidung solle „auch für die Zukunft der Rechtsfrieden gesichert werden“.

In einem damaligen Untersuchungsausschuss im Landtag zum Nürnberger Zukunftsmuseum hatten CSU und Freie Wähler wiederholt zwei Beweisanträge der Opposition abgelehnt. Unter anderem forderten SPD, Grüne und damals noch die FDP Einsicht in die Korrespondenz der Staatsregierung zur Prüfung des Projekts Zukunftsmuseum durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof. Die Regierungsfraktionen wiesen die betreffenden Anträge wiederholt ab.

Zu unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Damit seien die Oppositionsfraktionen in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden (Az. Vf. 15-IVa-23).

Zwar sei auch Untersuchungsausschüssen (UA) ein Ausforschen des internen Bereichs der Exekutive verwehrt - dazu gehöre etwa die Willensbildung der Staatsregierung bei Erörterungen im Kabinett. Das bedeute aber nicht, dass das parlamentarische Informationsrecht stets ausscheide, wenn es um entsprechende Akten gehe. Unter dem Strich kommt das Gericht jedenfalls zu dem Urteil, dass die Regierungsfraktionen die Beweisanträge im vorliegenden Fall nicht einfach so hätten ablehnen dürfen.

SPD und Grüne sprachen von einem „klaren Sieg“ - und einer „schweren Schlappe“ für die Staatsregierung. Volkmar Halbleib (SPD) sagte: „Mit ihrem Nein zur Herausgabe wichtiger Informationen haben CSU und Freie Wähler unsere Verfassung mit Füßen getreten.“ Es sei gut, dass nun klargestellt sei, dass ein Untersuchungsausschuss nicht mit fadenscheinigen Begründungen an seiner Aufklärungsarbeit behindert werden dürfe, erklärte Halbleib. Verena Osgyan (Grüne) betonte, das Urteil sei „wegweisend für alle künftigen Verfahren und bekräftigt die parlamentarischen Minderheitsrechte“.

Die CSU teilte auf dpa-Anfrage mit, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu respektieren. Jedoch: „Nachdem das damalige Eilverfahren eindeutig zu unseren Gunsten ausgefallen war und bereits die Unzulässigkeit des Antrags der Opposition festgestellt wurde, ist der heutige Beschluss für alle Seiten doch überraschend“, sagte Josef Schmid, der ehemalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zum Zukunftsmuseum. Die Thematik der Ablehnung von Beweisanträgen in solchen Ausschüssen sei hochkomplex und juristisch diffizil und stets eine Einzelfall-Entscheidung. Die CSU wolle die in der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aufgestellten Grundsätze gründlich analysieren.

Der Untersuchungsausschuss war damals auf Antrag der Opposition eingesetzt worden, um zu klären, ob beim Anmieten der Immobilie für das Nürnberger Zukunftsmuseum - einer Außenstelle des Deutschen Museums in München - alles mit rechten Dingen zuging. Die Opposition mutmaßte, dass dort Steuergeld verschwendet und CSU-Vetternwirtschaft betrieben worden sei.

Unter anderem der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte in einer Stellungnahme erklärt, der Mietvertrag für die Räumlichkeiten im Nürnberger Augustinerhof sei „vermieterfreundlich“ verfasst, die Miete tendenziell zu hoch.

Schmid verwies überdies auf den Abschlussbericht des Ausschusses, nach dem weder die Miete überhöht noch der Mietvertrag zu langfristig gewesen sei und auch kein Zusammenhang mit der Entscheidung für den Standort Nürnberg zur Spende des Vermieters an die CSU Nürnberg bestanden habe.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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