Strafvollzug

Prozess um Gewaltvorwürfe in Stadelheim

Prozess um Gewaltvorwürfe in Stadelheim beginnt

Prozess um Gewaltvorwürfe in Stadelheim beginnt

Von dpa

Gerade erst hat die Münchner Justiz zwei Gefängnismitarbeiter von dem Vorwurf freigesprochen, eine Gefangene misshandelt zu haben - nun steht wieder ein Justizvollzugsbeamter der JVA München-Stadelheim wegen Gewaltvorwürfen vor Gericht.

Vor dem Amtsgericht München beginnt an diesem Donnerstag (9.10 Uhr) der Prozess gegen einen Beamten, der einem Gefangenen gegen den Kopf getreten und ihn mit der Faust geschlagen haben soll.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Häftling in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein Päckchen mit einer weißen Substanz in seinem Mund verschwinden lassen und weigerte sich, es auszuspucken. Der Insasse wurde laut Ermittlern daraufhin auch in einen sogenannten besonders gesicherten Haftraum (bgH) gebracht.

Erst Ende März hatte das Amtsgericht München zwei Justizvollzugsbeamte von dem Vorwurf freigesprochen, eine Gefangene im Frauengefängnis der JVA München misshandelt zu haben. Vieles an dem Fall sei „im Unklaren geblieben“, sagte der Richter damals. „Es gilt schlicht die Unschuldsvermutung.“

Wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ebenfalls im März ankündigte, sollen Gefangene in Bayern künftig per Gesetz besser geschützt werden.

Demnach muss künftig beispielsweise ein Richter entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem bgH untergebracht werden kann.

Hintergrund ist vor allem der Skandal um Misshandlungsvorwürfe in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Dort sollen Häftlinge bei ihrer Unterbringung in diesen bgH misshandelt worden sein, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen drei Beschuldigte erhoben.

Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. „Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Daten zu Ihrer Fragestellung vor“, heißt es dazu.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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