Prozesse

Protest bei Bauernpräsident Felßner - Prozess am 10. Juni

Kurz nach der Protestaktion zog Felßner seine Kandidatur für das Amt des Bundesagrarministers zurück. (Archivbild)

Kurz nach der Protestaktion zog Felßner seine Kandidatur für das Amt des Bundesagrarministers zurück. (Archivbild)

Von dpa

Die Protestaktion von Tierrechtsaktivisten auf dem Hof von Bayerns Bauernpräsidenten Günther Felßner hat ein juristisches Nachspiel. Am 10. Juni beginnt in Nürnberg ein Prozess gegen sieben Beschuldigte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs.

Die Gruppe „Animal Rebellion“ hatte nach eigenen Angaben mit der Aktion gegen die mögliche Ernennung des CSU-Politikers zum Bundesagrarminister demonstriert. Dieser zog in der Folge seine Kandidatur zurück. Später wurde bekannt, dass das Veterinäramt bei einer Kontrolle auf Felßners Hof Mängel bei der Tierhaltung festgestellt hatte, etwa bei Einstreu und Entmistung. Nach Angaben von Felßner wurden die Mängel umgehend behoben.

Die Angeklagten sollen am 24. März 2025 unberechtigt Felßners Anwesen in Lauf a.d. Pegnitz betreten, dort Pyrotechnik gezündet und mit Bannern und Plakaten gegen vermeintlich tierschutzrelevante Missstände protestiert haben, sagte eine Justizsprecherin. Die Hauptverhandlung führe das zuständige Amtsgericht in Hersbruck. Es finde aber aus Platzgründen im Nürnberger Justizgebäude statt.

Das Gericht hat zunächst zwei Verhandlungstermine angesetzt: am 10. und 17. Juni.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.