Kirchenkrise
Hauzenberger Pfarrer: Nun entscheidet der Papst

Andrew Medichini/AP/dpa
Papst Leo XIV. muss entscheiden, ob Pfarrer Alexander Aulinger aus dem Klerikerstand ausscheiden darf.
Papst Leo XIV. muss entscheiden, ob ein außer Dienst gestellter Pfarrer von Hauzenberg (Landkreis Passau) auf eigenen Wunsch aus dem Klerikerstand ausscheiden darf. Das Bistum Passau informierte am Montag auf seiner Internetseite über den Eingang eines entsprechenden Antrags. Er sei an die Glaubensbehörde im Vatikan weitergeleitet worden. Erfahrungsgemäß können sich die Verfahren über mehrere Monate hinziehen. Manchmal dauert es länger als ein Jahr.
Bereits Ende September hatte Alexander Aulinger über seinen Rechtsbeistand die gewünschte unverzügliche Entlassung aus dem Klerikerstand und eine Freistellung ab 1. Oktober öffentlich gemacht. Sein Anwalt Holm Putzke sprach von „Denunziation, Intransparenz und Machtmissbrauch“. Zuvor kämpfte der von seinem Bischof sanktionierte Priester monatelang für seinen Verbleib im Amt. Tausende Anhänger setzten sich für ihn ein, bis hin zu einer Demonstration vor dem Amtssitz des Passauer Bischofs Stefan Oster. Der Streit machte bundesweit Schlagzeilen.
Der Pfarrer war zum 24. März außer Dienst genommen worden. Der Bischof stellte per Dekret den Amtsverzicht des Pfarrers fest. Dem widersprach der Seelsorger öffentlich. Im Raum stehen bis heute ungeklärte Vorwürfe: Alkoholmissbrauch in der Jugendarbeit, Mobbing und geistliche Manipulation. Der Priester bestreitet jedes Fehlverhalten, es gilt die Unschuldsvermutung. Zum 1. September ernannte der Bischof dann einen Franziskaner-Pater aus dem Bistum Regensburg zum Nachfolger Aulingers in der Pfarrseelsorge für die Hauzenberger.
Es sei Zeit für ihn, einen neuen Weg einzuschlagen, schrieb der Ex-Pfarrer an seinen Bischof. Inzwischen wird spekuliert, ob er bei den bayerischen Kommunalwahlen im Frühjahr 2026 als Bürgermeisterkandidat in Hauzenberg antritt.