Mariä Himmelfahrt

Nicht überall im Freistaat ist Feiertag

In Bayern haben viele Kirchen an Mariä Himmelfahrt ihr Patrozinium - so etwa die Wallfahrtskirche auf dem Bogenberg. (Archivbild)

In Bayern haben viele Kirchen an Mariä Himmelfahrt ihr Patrozinium - so etwa die Wallfahrtskirche auf dem Bogenberg. (Archivbild)

Von dpa

Vor allem im Süden Bayerns ist klar: Mariä Himmelfahrt ist ein Feiertag. Im Norden des Freistaats sieht es anders aus. Dort haben in etlichen Städten und Gemeinden am heutigen Samstag die Läden geöffnet, so etwa in Nürnberg, Bayreuth, Hof, Erlangen oder Fürth.

Die komplizierte Feiertagsregelung besagt: Leben in einer Kommune mehr Katholiken als Protestanten, ist Mariä Himmelfahrt am 15. August ein regulärer, gesetzlicher Feiertag. Gibt es aber mehr evangelische Einwohnerinnen und Einwohner als katholische - dann ist der 15. August ein ganz normaler Arbeitstag, sofern er nicht aufs Wochenende fällt. Heuer ist Mariä Himmelfahrt zwar ein Samstag und viele Menschen müssen sowieso nicht zur Arbeit. Aber die Geschäfte sind in den überwiegend evangelischen Städten und Gemeinden offen.

Traditionell zieht es Menschen etwa aus der ländlich geprägten Oberpfalz am 15. August zum Bummeln und Shoppen nach Nürnberg oder Bayreuth.

Laut Landesamt für Statistik haben 1.708 Kommunen einen Feiertag, 348 nicht. Wer den Status einer Kommune abfragen will, kann das über eine Datenbank des Landesamts machen.

In der katholischen Kirche hat sich rund um den Tag ein lebendiges Brauchtum entwickelt. Traditionell werden in den Gottesdiensten zu Sträußen gebundene Kräuter gesegnet, wie das Erzbistum München-Freising informiert. Mariä Himmelfahrt zähle zu den wichtigsten Marienfesten und heiße offiziell Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel.

Das Fest wurde bereits im 5. Jahrhundert gefeiert. Ein biblisches Zeugnis dafür gibt es nicht, aber es ranken sich zahlreiche Legenden darum, dass Maria, die Mutter Jesu, nach ihrem Tod leibhaftig in den Himmel aufgenommen worden sein soll. Um dem Thema Nachdruck zu verleihen, hat Papst Pius XII. 1950 ein entsprechendes Dogma verkündet, also einen für Katholiken verbindlichen Glaubenssatz.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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