Urteile

Mord auf kurdischem Fest - Angeklagter geht in Revision

Der Mann hatte laut den Urteil seinen Cousin auf dem Fest erstochen, um die Familienehre wiederherzustellen. (Archivbild)

Der Mann hatte laut den Urteil seinen Cousin auf dem Fest erstochen, um die Familienehre wiederherzustellen. (Archivbild)

Von dpa

Ein wegen Mordes an seinem Cousin auf einem Fest in der Oberpfalz verurteilter 44-Jähriger hat Revision gegen die lebenslange Haftstrafe eingelegt. Damit sei das Urteil nicht rechtskräftig, sagte eine Sprecherin des Nürnberger Landgerichts auf Nachfrage. Die Kammer hatte vergangene Woche außerdem eine besondere Schwere der Schuld gesehen.

Dem Urteil zufolge hatte der Syrer im März 2025 seinen Cousin mitten in der feiernden Menge auf einem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg entdeckt. Demnach näherte er sich dem Opfer von hinten und stach diesem direkt mit einem Küchenmesser ins Herz.

Das Motiv war der Kammer zufolge, dass er dadurch die Familienehre wiederherstellen wollte. Der Cousin war vor zwei Jahrzehnten in Syrien mit der Schwester des Angeklagten verheiratet und hatte diese nach dessen Ansicht damals erstochen.

Die Kammer sprach bei der Urteilsverkündung von einer verachtenswerten Tat, die auch ein Angriff gegen den deutschen Rechtsstaat gewesen sei. Der Bundesgerichtshof muss das Urteil nun prüfen und entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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