Urteile

Mord auf Hochzeitsfest - Verteidigung legt Revision ein

Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt.

Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt.

Von dpa

Nach Todesschüssen auf einer Hochzeit hat die Verteidigung des Angeklagten Revision gegen das Mordurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Auf der Feier hatte ein junger Mann eine Pistole gezogen und dem Vater seiner Ex-Lebensgefährtin sechsmal in den Rücken geschossen.

Das Landgericht hatte den 27-jährigen Franzosen wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Gregor Zaar hatte im Urteil seiner Kammer von einer Tat mit „Hinrichtungscharakter“ gesprochen.

Zwischen den beiden Familien schwelte demnach jahrelang ein erbitterter Streit, der schließlich in der Bluttat gipfelte. Es ging um Untreue-Vorwürfe, Geldforderungen und die Familienehre. Die Tat sei ein Akt der Selbstjustiz gewesen, der Angeklagte habe sich damit über die Rechtsordnung erhoben, hieß es im Urteil.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.