Versuchter Mord

Prozessauftakt: Angeklagter räumt Schlag mit Bierkrug in Arnstorf ein

Nach einigen Maß Bier soll ein Festbesucher in Arnstorf mit einem Maßkrug brutal zugeschlagen haben. Der Mann räumt die Tat zwar ein, will aber keinerlei Erinnerung mehr haben.

Weil er einem Mann auf einem Fest einen Maßkrug auf dem Kopf zertrümmert haben soll, muss sich ein 35-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

Weil er einem Mann auf einem Fest einen Maßkrug auf dem Kopf zertrümmert haben soll, muss sich ein 35-Jähriger wegen versuchten Mordes verantworten.

„So ein gutes Bier“ habe er noch nie in seinem Leben getrunken. Ansonsten will ein 35-jähriger Pole keine Erinnerung mehr haben an das Betriebsfest seines Arbeitgebers am 19. Juli vergangenen Jahres in Arnstorf. „Ab einem gewissen Zeitpunkt“ habe sein Mandant einen Filmriss gehabt, erklärte Verteidiger Olaf Groborz am Dienstag vor dem Landgericht. Der 35-Jährige soll während seines angeblichen Blackouts einem 44-Jährigen einen steinernen Maßkrug auf den Kopf gedonnert haben. Nachdem der Krug aufgrund des Schlages zerbrochen und der Geschädigte von der Bierbank gefallen war, soll der Pole mit dem Henkel, den er noch in der Hand hielt, weiter auf den Geschädigten eingeschlagen haben, bis er von Bekannten weggezogen wurde.

Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus. „Klar ist, dass er das getan hat“, so Groborz zu Prozessbeginn vor der ersten Strafkammer. Sein Mandant habe den Geschädigten, den er gar nicht gekannt habe, aber sicher nicht töten wollen. Er könne sich nur noch daran erinnern, wie er den Henkel in der Hand gehabt habe, ergänzte der Angeklagte sichtlich ratlos. Er sei noch nie in seinem Leben in eine Schlägerei verwickelt gewesen. Als später von seiner Mutter die Rede war, weinte der 35-Jährige. Dem Geschädigten hat er ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro angeboten.

Der von Staatsanwältin Alexa Zierer vertretenen Anklage zufolge saßen sowohl der Angeklagte als auch der Geschädigte im Außenbereich des Bierzelts gemeinsam auf einer Bierbank; allerdings jeweils an den Enden. Dazwischen und gegenüber befanden sich Bekannte. Kurz nach Mitternacht am 20. Juli kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Grund hierfür war laut Anklage ein Streit zwischen dem Geschädigten und seiner Freundin. Der Angeklagte soll die Frau anschließend getröstet haben, was den 44-Jährigen wiederum erzürnt hat. Nachdem der 35-Jährige zunächst wieder Platz genommen hat, sprang er plötzlich wieder auf und schlug dem Geschädigten unvermittelt den Maßkrug „wuchtig von oben“ auf die linke Vorderseite des Kopfes. Es folgten weitere Schläge auf den mittlerweile wehrlos auf dem Boden liegenden Geschädigten. Der Anklage zufolge zielte der Pole dabei insbesondere auf den Kopfbereich. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Geschädigten erkannt und ausgenutzt, so das Fazit der Staatsanwaltschaft. Er habe billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte durch die mehrfache Gewalteinwirkung tödliche Verletzungen erleiden und infolge dieser versterben könne. Dass der Geschädigte trotz der massiven Gewalt nur Schnittverletzungen, Zahnschmerzen und Hämatome erlitten hat und nach einer ambulanten Behandlung wieder nach Hause konnte, sei lediglich dem Zufall geschuldet.

Die Attacke mit dem Maßkrug räumt der Angeklagte ein, er machte aber Erinnerungslücken geltend.

Die Attacke mit dem Maßkrug räumt der Angeklagte ein, er machte aber Erinnerungslücken geltend.

Die Festnahmen des Angeklagten sowie seines Bruders waren erst zwei Tage später erfolgt. Wie einer der Erstzugriffsbeamten vor Gericht sagte, waren die mutmaßlichen Täter schon weg, als sie am Bierzelt eingetroffen sind. Zeugen haben berichtet, dass beide Männer auf den Geschädigten losgegangen seien, so der Polizist. Nachdem aber der Geschädigte selbst angegeben hat, geschlagen habe ihn nur „der Typ, der meine Frau belästigt hat“, war der Bruder wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Während der 44-Jährige mit 1,2 Promille einen wenig überraschenden Alkoholwert für einen Abend im Bierzelt aufgewiesen hat, sorgte der Angeklagte mit einem Wert von über drei Promille für Erstaunen unter den Verfahrensbeteiligten – zumal er angegeben hatte, zum ersten Mal in seinem Leben so viel getrunken zu haben. Seiner Meinung nach seien es „fünf, sechs Maß“ gewesen, so der 35-Jährige. „Ich weiß nicht, ob das so plausibel ist“, sagte Vorsitzender Richter Ralph Reiter skeptisch. Zeugen haben den Angeklagten als angetrunken beschrieben; Ausfallerscheinungen hat aber niemand beobachtet. Dies deute doch darauf hin, dass er mehr gewohnt sei, als es zu seinen Angaben vor Gericht passe, so Reiter zu dem 35-Jährigen. Und, mit Blicken auf seine Kammermitglieder: „Wir würden bei so einem Promillewert unterm Tisch liegen.“

Schließlich hielt Reiter dem Angeklagten noch eine Aussage vor, die dieser unmittelbar nach dem Vorfall gegenüber seinem Vorgesetzten gemacht hat – von Erinnerungslücken keine Spur. Die Frauen am Tisch hätten Probleme mit dem Geschädigten gehabt, hatte der 35-Jährige da angegeben. Eine Frau habe „verängstigt“ ausgesehen; er habe sie schützen wollen. Da sei der Geschädigte auf ihn losgegangen. Im Zuge einer Rangelei sei es dann zu dem Schlag mit dem Bierkrug gekommen. Sein Chef habe keine Ruhe gegeben mit Fragen, so die Antwort des Angeklagten; der habe „was für seinen Bericht zusammenschreiben müssen“. Und er habe halt irgendwas gesagt, „damit Ruhe ist“. Der Chef habe ohnehin gemeint, man solle sich jetzt erst mal stillhalten. Vielleicht könne man die Sache unter den Tisch fallenlassen.

Der Prozess wird am 27. Januar fortgesetzt.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.