Bundesverwaltungsgericht

Klage der AfD gegen Nürnberg - was steckt dahinter?

Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach, nachdem der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt aus der «Allianz gegen Rechtsextremismus» gestimmt hatte. (Archivbild)

Geklagt hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach, nachdem der Nürnberger Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt aus der «Allianz gegen Rechtsextremismus» gestimmt hatte. (Archivbild)

Von dpa

Muss Nürnberg aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ austreten? Über diese Frage streiten sich AfD und Stadt schon länger gerichtlich. Am Donnerstag (26. März) beschäftigt sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem strittigen Thema. Das sollte man dazu wissen:

Der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach möchte erreichen, dass die Stadt aus dem Verein austritt, der sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat. In der Vergangenheit hatte sich dieser auch immer wieder öffentlich gegen die AfD positioniert.

Nachdem der Stadtrat mehrheitlich gegen einen Austritt aus dem Netzwerk gestimmt hatte, klagte die AfD. „Das Neutralitätsgebot stellt für uns ein hohes Gut dar, für dessen Wahrung wir uns einsetzen“, teilt der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe, Roland Hübscher, auf Nachfrage mit.

Beim Verwaltungsgericht in Ansbach hatte die Klage keinen Erfolg. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gab der AfD in zweiter Instanz aber recht. Die Begründung: Weil sich die Allianz in der Vergangenheit wiederholt kritisch zur AfD geäußert habe, verstoße die Stadt mit der Mitgliedschaft gegen ihre gesetzliche Pflicht, sich parteipolitisch neutral zu verhalten. Gegen das Urteil legte die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werden viele schon deshalb mit Spannung erwarten, weil die AfD jüngst einige gerichtliche Erfolge erzielen konnte“, schreiben die beiden Experten für Öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg, Andreas Funke und Markus Krajewski, in einem Beitrag in dem ForumVerfassungsblog“. Sollte die AfD in Leipzig erfolgreich sein, könnten staatliche Behörden dies einmal mehr als Mahnung interpretieren, in Zukunft zurückhaltender gegenüber der Partei zu verfahren, betonen sie.

Nürnberg ist Gründungsmitglied der Allianz. Dieser gehören eigenen Angaben nach 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an. Welche Folgen ein Urteil gegen die Mitgliedschaft Nürnbergs für diese hätte, ist unklar. Aus Sicht des Vorsitzenden Stephan Doll wirft das VGH-Urteil zudem grundsätzliche Fragen auf. Deshalb blicke der Verein zuversichtlich auf die Verhandlung in Leipzig, sagt er.

„Gerade Nürnberg als ehemalige Stadt der Reichsparteitage hat aus seiner Geschichte gelernt und zeigt als Stadt des Friedens und der Menschenrechte klare Haltung für die Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Menschenwürde“, erklärt Doll. Es stelle sich die Frage, wie wehrhaft unsere Demokratie eigentlich sei, wenn eine Kommune nicht für diese demokratischen Werte eintreten könne.

Die Stadt selbst möchte sich vor der Verhandlung in Leipzig nicht zu dem Thema äußern. Auch der AfD-Kreisverband will eigenen Angaben nach vor der Entscheidung keine Einschätzung abgeben.

Ob dieses einen Schlussstrich unter den Streit ziehen kann, wird sich zeigen müssen. Das Gericht hat die Allianz nach deren Angaben inzwischen offiziell zum Verfahren beigeladen. Das bedeutet, dass diese ihre Interessen vor Gericht geltend machen kann. „Dadurch hätten wir im äußersten Notfall auch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen“, erläutert Doll. Dieses müsste dann endgültig entscheiden.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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