Nach Karlsruher Urteil

Füracker: Bayerns Beamte werden verfassungskonform bezahlt

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erwartet für den Freistaat keinerlei Rechtsfolgen nach dem Karlsruher Urteil zu verfassungswidrigen Bezahlungen für Beamte in Berlin. (Archivbild)

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) erwartet für den Freistaat keinerlei Rechtsfolgen nach dem Karlsruher Urteil zu verfassungswidrigen Bezahlungen für Beamte in Berlin. (Archivbild)

Von dpa

In Bayern hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Besoldung von Berliner Beamten aus dem vergangenen Jahr keinerlei Folgen. „Unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir die neuen Vorgaben für die Bezahlung der Beamtinnen und Beamten intensiv geprüft. Das Ergebnis gibt unserem Kurs der letzten Jahre recht: Die bayerische Besoldung ist nach unseren fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten auch nach der neuesten Gerichtsentscheidung verfassungskonform“, sagte Finanzminister Albert Füracker auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen November die Berliner Besoldungsgesetze für die Jahre 2008 bis 2020 in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Demnach hat das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamte teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Das Land muss bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen. In der Folge hatten sich auch in anderen Bundesländern Beamte die Frage gestellt, ob sie korrekt bezahlt würden.

Im Freistaat hatten nach Angaben des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mehr als 65.000 Beamte prophylaktisch Widerspruch gegen die Höhe ihrer Besoldung eingelegt, um gegebenenfalls bestehende Ansprüche für 2025 zu sichern. „Das müssen wir uns genauer ansehen“, hatte Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), noch Anfang der Woche erklärt und auf die Sitzung des BBB-Hauptvorstandes am Mittwoch verwiesen. Hier soll es einen Expertenvortrag zur Besoldungsfrage geben. Erforderlich seien komplizierte Berechnungen ebenso wie die entsprechenden juristischen Einschätzungen.

Wie Füracker auf dpa-Anfrage erklärte, dürfte es aber keinerlei Rechtsfolgen in Bayern geben. „Unsere Beschäftigten halten mit ihrem täglichen Einsatz für das Gemeinwohl unseren Staat am Laufen. Es ist für uns selbstverständlich, sie dafür verfassungsgemäß zu entlohnen“, betonte er. Ohnehin würden Bayerns Beamte im Ländervergleich überdurchschnittlich besoldet.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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