Kriminalität

Erzieherin wegen Misshandlung von Kleinkindern verurteilt

Während des zweiten Prozesstages entschuldigt sich die angeklagte Erzieherin bei den Eltern.

Während des zweiten Prozesstages entschuldigt sich die angeklagte Erzieherin bei den Eltern.

Von dpa

Weil sie Kleinkinder in einer Krippe schlug, bedrohte und demütigte, hat das Amtsgericht München eine Erzieherin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zusätzlich erlegte das Gericht der Frau ein Berufsverbot von drei Jahren auf - es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss die Frau eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen.

Das Schöffengericht sprach die 58-Jährige der Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht Fällen und der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Zu Beginn des Verhandlungstages hatte die Angeklagte ihre Taten gestanden und Reue gezeigt. Diese persönliche Entschuldigung würdigte das Gericht auch in der Urteilsbegründung.

Die Vorwürfe reichen von Klapsen bis zur Todesdrohung.
Die Vorwürfe reichen von Klapsen bis zur Todesdrohung.
Die Vorwürfe reichen von Klapsen bis zur Todesdrohung.
Die mutmaßlichen Opfer waren größtenteils zwei Jahre alt. (Symbolbild)
Die mutmaßlichen Opfer waren größtenteils zwei Jahre alt. (Symbolbild)
Die mutmaßlichen Opfer waren größtenteils zwei Jahre alt. (Symbolbild)
Die Angeklagte schwieg vor Gericht.
Die Angeklagte schwieg vor Gericht.
Die Angeklagte schwieg vor Gericht.
Der Prozess findet vor dem Amtsgericht München statt. (Archivbild)
Der Prozess findet vor dem Amtsgericht München statt. (Archivbild)
Der Prozess findet vor dem Amtsgericht München statt. (Archivbild)

Die Verteidigung hatte auf ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung plädiert. Dieser Prozess sei für alle, für Eltern aber auch für die „Profis aus der Strafjustiz“ wirklich belastend gewesen, sagte die Rechtsanwältin.

Während der Verhandlung entschuldigte sich die Angeklagte mehrfach bei den Zeuginnen und Zeugen sowie den Opfern. „Ich werde mir nie verzeihen, was ich getan habe. Ich werde mir auch nicht verzeihen, dass ich die Erwartungen der Eltern enttäuscht habe.“ Sie wolle sich bei den Zeugen, den Kindern und den Eltern entschuldigen. Mit zwei Familien gibt es einen Täter-Opfer-Ausgleich. Die Höhe der Summe, die die Frau zahlt, ist unbekannt, nach Angaben des Richters ist diese jedoch nicht unerheblich.

Zweijährigem Kind mit dem Tod gedroht

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau von April 2024 bis Juli 2025 als Leiterin einer Krippengruppe immer wieder Kleinkinder misshandelte. Den Ermittlungen zufolge hatte sie unter anderem einen Zweijährigen derart zu Boden geschleudert, dass er wegen einer schmerzhaften Verletzung am Ellbogen behandelt werden musste. Einem anderen Krippenkind drohte sie demnach mehrfach, es umzubringen. Sie verweigerte Kindern das Essen, wechselte volle Windeln oder eingenässte Kleidung bewusst nicht und beleidigte Kinder wegen ihrer Herkunft und mangelnder Deutschkenntnisse.

Kollegin wandte sich an neue Chefin

Ans Licht gekommen waren die Taten durch eine engagierte Kollegin. Diese informierte den Ermittlungen zufolge wiederholt die Kita-Leiterin, doch diese unternahm nichts. Deshalb wurde auch diese Erzieherin zunächst angeklagt, wegen Beihilfe durch Unterlassen. Inzwischen wurde dieses Verfahren jedoch gegen Auflagen vorübergehend eingestellt. Als die Leitung wechselte, informierte die Zeugin gemeinsam mit anderen Beschäftigten auch die neue Chefin - die 58-Jährige wurde dann umgehend freigestellt.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Themen des Artikels folgen

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein idowa

Finden, was Sie suchen: Sie können sich Artikel von idowa in der Google-Suche nun bevorzugt anzeigen lassen. Mehr Informationen zur kostenlosen Google-Funktion finden Sie auf unserer Infoseite.

Keine Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.