Maskenverkäufe

Bundesgerichtshof kippt Nürnberger Masken-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in wesentlichen Teilen gekippt. (Archivbild)

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth in wesentlichen Teilen gekippt. (Archivbild)

Von dpa

Im Falle der Vorwürfe des Betrugs um die Einfuhr von Corona-Schutzmasken hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche gegen zwei Männer aus der Oberpfalz gekippt. Das Verfahren, in dem auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge auftreten musste, muss nun neu aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolgreich Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. Das Revisionsverfahren wird vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt werden.

Die Anklagebehörde hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen - den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen.

Auch bei dem verbliebenen Rest sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Lediglich einer der beiden Angeklagten - ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte.

Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil davon an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Ob die Masken den Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar. Der Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine „Wildwest“-Mentalität geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe.

Der Bundesgerichtshof machte nun deutlich, das Landgericht Nürnberg-Fürth habe eine lückenhafte Beweiswürdigung vorgenommen. Etwa hätten die Angeklagten selbst Anhaltspunkte dafür geliefert, dass ihnen die mindere Qualität der von ihnen verkauften Masken bewusst gewesen sein könnte.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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