Hohe Nachfrage

Bodensee-Häfen kassieren fürs Warten auf Liegeplätze

Wer sein Boot in einem der Häfen am Bodensee parken will, muss oft jahrzehntelang warten. (Archivbild)

Wer sein Boot in einem der Häfen am Bodensee parken will, muss oft jahrzehntelang warten. (Archivbild)

Von dpa

Wer am Bodensee auf einen Bootsliegeplatz hofft, muss an immer mehr Orten schon fürs Warten zahlen. Die Stadt Bregenz etwa hat jetzt eine jährliche Gebühr für die Aufnahme und den Verbleib auf der Warteliste eingeführt, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Liegeplatz-Anwärter müssen 30 Euro pro Jahr zahlen, andernfalls werden sie von der Liste gestrichen. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Die Stadt begründete die sogenannte Evidenzhaltungsgebühr mit dem hohen Verwaltungsaufwand. Derzeit stünden rund 1.500 Interessenten auf der Warteliste. Dadurch könnten jährlich etwa 45.000 Euro in die Stadtkasse fließen. Bregenz ist nicht die einzige Stadt, die Gebühren verlangt.

Hintergrund ist der große Mangel an Liegeplätzen am Bodensee. Laut dem Fachportal yacht.de sind mehr als 52.000 Boote auf dem See zugelassen, während es in den Häfen nur rund 28.000 Anlegeplätze gibt. Wartezeiten von zehn bis 25 Jahren seien keine Seltenheit.

Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. (Archivbild)

Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. (Archivbild)

Deshalb ist Bregenz mit der Regelung am Bodensee nicht allein. Auch in Konstanz, Bodman-Ludwigshafen und anderen deutschen Städten und Gemeinden wie auch in der Schweiz werden für Wartelisten teils Gebühren erhoben - einmalig oder regelmäßig. Und das schon seit Jahrzehnten, wie eine Sprecherin in Bodman-Ludwigshafen erklärte.

Die neue Gebühr in Bregenz sorgte für gemischte Reaktionen. In sozialen Medien war von Abzocke die Rede, andere nannten es Luxusprobleme. Urs Hämmerle, Präsident des Bregenzer Segelclubs, sieht jedoch auch einen möglichen Nutzen. Solche Gebühren könnten dazu beitragen, die Warteliste zu verkürzen, sagte er dem Nachrichtenportal Vorarlberg Online. Ob die Höhe der Gebühr gerechtfertigt sei, könne er allerdings nicht beurteilen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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