Prozess

Anklage fordert Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigungen

Der 30-Jährige sagte, er habe nie gezielt nach kinderpornografischen Inhalten gesucht. (Archivbild)

Der 30-Jährige sagte, er habe nie gezielt nach kinderpornografischen Inhalten gesucht. (Archivbild)

Von dpa

Für die Vergewaltigung von mehreren Frauen soll ein ehemaliger Bundeswehrsoldat nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg elfeinhalb Jahre in Haft. Zudem beantragte die Sitzungsvertreterin vor dem Landgericht Hof am Dienstag eine Sicherungsverwahrung des Angeklagten, wie das Gericht am Tag darauf mitteilte.

Der Mann soll die Taten, die sich von 2015 bis 2022 zugetragen haben sollen, zum Teil heimlich gefilmt und ins Internet gestellt haben. Zu den Übergriffen soll es im Landkreis Hof, im Landkreis Prignitz (Brandenburg), im Ahrtal (Rheinland-Pfalz) und in der Schweiz gekommen sein.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Deutschen auch gefährliche Körperverletzung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen sowie Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vor. Zudem soll der 30-Jährige unerlaubt Munition besessen, mit verbotenen Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen hantiert haben.

Die Verteidiger räumten zu Prozessbeginn ein, dass der Angeklagte (m., verpixelt) sich heimlich beim Geschlechtsverkehr mit mehreren Frauen gefilmt und die Videos anschließend ins Internet gestellt hatte. (Archivbild)

Die Verteidiger räumten zu Prozessbeginn ein, dass der Angeklagte (m., verpixelt) sich heimlich beim Geschlechtsverkehr mit mehreren Frauen gefilmt und die Videos anschließend ins Internet gestellt hatte. (Archivbild)

Die Verteidigung plädierte in der nicht öffentlichen Sitzung im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung von vier Frauen auf Freispruch - die Handlungen seien einvernehmlich gewesen, hieß es schon zu Prozessauftakt. Auch bezüglich des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz beantragten die Anwälte des 30-Jährigen, ihren Mandanten freizusprechen, teilte das Gericht mit.

Im Fall einer möglichen Vergewaltigung einer weiteren Frau, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, des Besitzes von Kinderpornografie und des Besitzes pyrotechnischer Gegenstände stellten sie keinen bezifferten Antrag zur Strafhöhe.

Das Urteil soll am kommenden Dienstag (23. Dezember) verkündet werden. Zu Prozessbeginn hatte der Ex-Soldat eine von sechs ihm vorgeworfenen Vergewaltigungen eingeräumt. Auch den Besitz von kinderpornografischen Inhalten sowie von Munition gab er zu, die er während seiner Tätigkeit als Ausbilder der Bundeswehr mitgenommen haben will.

Zu Details der Vorwürfe wollte sich der Mann nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit äußern, daher ist nicht alles öffentlich bekannt. Auch zum Schutz der Geschädigten hatte die Jugendkammer beschlossen, teils ohne die Öffentlichkeit zu verhandeln. Da der Mann bei einzelnen der ihm vorgeworfenen Taten rechtlich noch als Heranwachsender galt, wird das Verfahren vor einer Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.

Der Angeklagte war in den vergangenen Jahren zunächst als Helfer in der Ukraine tätig und hatte sich nach eigenen Angaben im weiteren Verlauf einer Spezialeinsatztruppe der Ukraine im Kampf gegen Russland angeschlossen.

Seit 2017 sei er aufgrund einer einvernehmlichen Einigung nicht mehr bei der Bundeswehr, gab der 30-Jährige an. Anfang Februar wurde er in der Region Sumy im Nordosten der Ukraine festgenommen und über Polen nach Deutschland gebracht. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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