Atomausstieg
Aktivist stört AKW-Sprengung - Berufungsverfahren Ende April

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Der 38-Jährige sagte, er habe mit seinem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen. (Archivbild)
Das Berufungsverfahren gegen einen Mann wegen einer Störung bei der Sprengung der Kühltürme des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld soll am 29. April stattfinden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Schweinfurt mit. Der Verteidiger des 38-Jährigen aus Karlsruhe hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom vergangenen September Rechtsmittel eingelegt. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen je 50 Euro - insgesamt 4.000 Euro - verurteilt.
Der Mann aus Baden-Württemberg war vor der Sprengung am 16. August 2024 auf einen Strommast innerhalb eines vorher ausgewiesenen Sperrbereichs geklettert und hatte die Aktion damit um rund eineinhalb Stunden verzögert. Mit seinem friedlichen Protest habe er ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen wollen, erklärte der 38-Jährige sein Handeln.

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Im August 2024 wurden die Kühltürme des stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Ein Mann hatte dabei für Verzögerungen gesorgt. (Archivbild)
Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann in Schweinfurt anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert von dem 38-Jährigen für die Aktion etwa 7.000 Euro Schadenersatz. Der Streitwert ist nach Landgerichtsangaben auf 12.000 Euro festgelegt worden. Der Mann soll laut dem Unternehmen auch eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er solche Störaktionen künftig sein lässt. Einen Termin für diesen Prozess gibt es bisher nicht.








