KfW-Förderung

Weniger Zuschüsse für Heizungstausch - neue Regeln gelten

Der Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen weiterhin, es gibt aber weniger Geld. (Symbolbild)

Der Staat fördert den Einbau klimafreundlicher Heizungen weiterhin, es gibt aber weniger Geld. (Symbolbild)

Von dpa

Hausbesitzer können für den Heizungstausch wieder Zuschüsse bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude sei gestartet, teilte das von Bund und Ländern getragene Institut in Frankfurt mit.

Für die Anschaffung und den Einbau von Wärmepumpen oder anderen klimafreundlichen Heizungen gibt es nach dem Willen der Bundesregierung ab sofort insgesamt weniger Geld vom Staat. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD begründet das auch mit Sparzwängen.

Bei der Heizungsförderung gilt fortan eine stärkere soziale Staffelung. Familien und Menschen mit geringem Einkommen sollen mehr unterstützt werden, Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bekommen weniger. Die Grundförderung für eine klimafreundliche Heizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal sind 80 Prozent Zuschuss möglich.

Die KfW organisiert im Auftrag des Staates die Auszahlung der Fördergelder. (Archivbild)

Die KfW organisiert im Auftrag des Staates die Auszahlung der Fördergelder. (Archivbild)

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 Euro können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus von 40 Prozent beantragen. Bei bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen sind es 30 Prozent, bei bis zu 50.000 noch 10 Prozent. Lebt noch mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, darf das Haushaltseinkommen jeweils 10.000 Euro höher liegen.

Wer sich besonders schnell für den Heizungstausch entscheidet, kann zudem einen „Klimageschwindigkeitsbonus“ kassieren. So kann man nach Angaben der KfW auf die maximale Höhe von 80 Prozent Förderung kommen.

Der maximale Betrag der Investitionskosten, der bei der Förderung berücksichtigt wird, liegt zunächst bei 28.000 Euro. Dieser sogenannte Förderhöchstbetrag wird nach und nach herabgesetzt: erstmalig am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 Euro.

Wer bereits vor der Umstellung der Heizungsförderung eine Förderzusage hatte oder einen Antrag unter den besseren alten Bedingungen gestellt hat, braucht sich keine Sorgen zu machen. Bereits bestehende Zusagen der KfW behielten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür seien reserviert, versicherte die Förderbank. „Bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.“

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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