Corona-Kontrollen in Regensburg

Polizei schließt Bekleidungsgeschäft wieder

Die Polizei in Regensburg ordnete am vergangenen Samstag die sofortige Schließung eines Bekleidungsgeschäftes an. Dessen Inhaber hatte das Geschäft nach dem Urteil für Schuhgeschäfte eigenmächtig wieder geöffnet. (Symbolbild)

Die Polizei in Regensburg ordnete am vergangenen Samstag die sofortige Schließung eines Bekleidungsgeschäftes an. Dessen Inhaber hatte das Geschäft nach dem Urteil für Schuhgeschäfte eigenmächtig wieder geöffnet. (Symbolbild)

Wahl-O-Mat
Von Redaktion idowa

Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes durften in der vergangenen Woche Bayerns Schuhgeschäfte plötzlich wieder öffnen. Die Begründung: Schuhe seien unverzichtbar. Für Bekleidung scheint das dagegen nicht zu gelten. Denn die Regensburger Polizei machte einem Inhaber eines Bekleidungsgeschäftes am Samstag einen Strich durch die Rechnung.

Nach Angaben der Polizei sah der Mann das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes auch für sein Bekleidungsgeschäft als rechtmäßig an. Die Polizisten waren in dieser Angelegenheit allerdings anderer Auffassung und forderte der Mann am Samstag auf, sein Geschäft wieder zu schließen. Die Begründung der Polizei: "Der Schwerpunkt des Sortiments lag im textilen Bereich." Der Inhaber des Geschäftes kam der Aufforderung unverzüglich nach.

Derweil wurde am verlängerten Osterwochenende in ganz Regensburg die Einhaltung der Corona-Maßnahmen kontrolliert. Dabei wurden insgesamt 72 Personen angezeigt, weil sie sich nicht an die Kontraktbeschränkungen hielten. Der Großteil dieser Anzeigen entfiel auf 44 Personen, die sich am Ostersonntag auf einem Sportplatz getroffen hatten. Des Weiteren wurden zwölf Personen wegen Verstößen gegen die nächtliche Ausgangssperre oder weil sie keine vorgeschriebene Schutzmaske trugen angezeigt.

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