Fragen & Antworten
Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Bernd F. Meier/dpa-tmn
Haben Arbeitnehmer ein Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof legt dazu ein Gutachten vor.
Das Streikrecht steht international unter Druck. Wie stark ist es eigentlich rechtlich geschützt? Darüber soll der Internationale Gerichtshof (IGH) mit einem Rechtsgutachten Klarheit verschaffen. Was steht auf dem Spiel?
Die Richter sollen die Frage beantworten, ob das Streikrecht zur Versammlungsfreiheit gehört und damit unter besonderem internationalem Schutz steht. Seit 1948 garantiert die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) die Vereinigungsfreiheit. Dort ist unter anderem geregelt, dass Arbeitgeber das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen - also zum Beispiel Gewerkschaften zu gründen. Doch die Frage ist: Gehört dazu auch das Recht für Arbeitnehmer, die Arbeit niederzulegen, um ihre Forderungen durchzusetzen?
Für die Gewerkschaften ist es eindeutig: ohne Streikrecht sei die Vereinigungsfreiheit nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so sagte es der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Das Streikrecht sei eine logische Folge der Vereinigungsfreiheit. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.
Die sehen das ganz anders. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht ist, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.
Gewerkschaften fürchten, dass eine Schwächung des Streikrechts die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt. Andererseits hoffen sie, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein.








