Fragen & Antworten

Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Haben Arbeitnehmer ein Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof legt dazu ein Gutachten vor.

Haben Arbeitnehmer ein Recht zu streiken? Der Internationale Gerichtshof legt dazu ein Gutachten vor.

Von dpa

Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?

Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.

Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen - also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.

Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.

Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.

Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.

Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.

Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.

Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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