Anfrage der CSU
So stark belegt sind Regensburgs Friedhöfe - Trend geht zur Urne
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Jens Niering
Luftaufnahme von Oberisling: Mittig ist die Kirche zu sehen, umgeben von letzten Ruhestätten. Im südlichen Stadtteil von Regensburg sind die Gräber ausgegangen.
Paragraf 30 des Bestattungsgesetzes legt fest: Verstorbene müssen bestattet werden - und zwar ordnungsgemäß. Dafür braucht es Friedhöfe und darauf wiederum vorhandene letzte Ruhestätten.
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