Virus

Gefährliche Geflügelkrankheit in Langquaid ausgebrochen

In Langquaid wurde das Paramyxovirus bei toten Tauben nachgewiesen. Wie die Krankheit sich zeigt und wie Menschen und Nutztiere sich vor Ansteckung schützen können.

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Sollte man in Langquaid aktuell vermeiden: Das Paramyxovirus kann auch auf Menschen übergehen. (Symbolbild)

Sollte man in Langquaid aktuell vermeiden: Das Paramyxovirus kann auch auf Menschen übergehen. (Symbolbild)

Redaktion
Von Redaktion Hallertau

In Langquaid ist laut Veterinäramt Kelheim bei zwei toten Tauben das Paramyxovirus nachgewiesen worden. Eine Übertragung auf Nutztiere und Menschen ist möglich. Das Veterinäramt rät zur Vorsicht beim Kontakt zu toten Tieren.

Nachdem Bürger kranke und tote Tauben im Bereich des Marktplatzes und der Feuerwehr beobachtet haben, hat das Veterinäramt mehrere Tiere zur Untersuchung in die Pathologie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschleißheim gebracht. Dort wurde bei zwei Tieren das Paramyxovirus nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis am Montag, wie das Landratsamt mitteilt. Nun wurden weitere Tiere aus Langquaid zur Abklärung nach Oberschleißheim gebracht.

Das Veterinäramt Kelheim geht davon aus, dass die Virusinfektion die Todesursache der wildlebenden Tauben war. Das Paramyxovirus wird von Taube zu Taube leicht übertragen und ist europaweit verbreitet. Im Vordergrund der Erkrankung stehen Störungen des Zentralen Nervensystems, wie Koordinationsprobleme und Lähmungen.

Die Erkrankung kommt bei allen Rasse-, Stadt- und Wildtauben vor und ist in der Regel nicht heilbar. Geflügelhalter sollten jetzt den Kontakt ihrer Tiere mit Tauben verhindern. Hühner und Puten können sich bei den Wildtieren anstecken, Biosicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten. Insbesondere sollten Wildvögel wie Tauben oder Krähen keinen Zugang zum Futter der Tiere haben. Das Paramyxovirus der Tauben ist mit dem Virus der Newcastle-Krankheit der Hühner und Puten verwandt. Für diese Tiere besteht eine Impfpflicht. Diese Impfung schützt auch vor dem Paramyxovirus. Das Veterinäramt empfiehlt Taubenhaltern die Impfung ihrer Tiere gegen die Paramyxovirose, auch wenn es keine Pflicht gibt. Zudem sollten alle Geflügelhalter ihre Tiere beim Veterinäramt melden, so wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Bei Kontakt mit toten Tauben sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden, also Handschuhe getragen und danach die Hände gewaschen werden. Das Virus ist auf den Menschen übertragbar. Es kann leichte Grippesymptome oder eine Bindehautentzündung verursachen.

Weitere Infos

Noch mehr Informationen zur zur Newcastle-Krankheit stehen auf der Webseite des LGL Bayern unter www.lgl.bayern.de zur Verfügung.

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