CSU-Vorgabe
Das sagen Lehrer und Schüler aus dem Kreis Landshut zur Hymnenpflicht
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Peter Kneffel/dpa
Die Hymnenpflicht sieht vor, dass an Schulen das Bayernlied sowie die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne gesungen werden.
„Gott mit dir, du Land der Bayern“, soll es ab nächstem Schuljahr aus den Aulen der weiterführenden Schulen im Landkreis schallen - zumindest, wenn es nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung geht.
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