Rechtsanspruch zwingt zum Handeln
Kinderhort als KiBiZL-Bauabschnitt Nummer 3 in Planung

Der planerische Grundriss (unten) und eine Außenansicht (von Süden her). Planskizze: Architekturbüro
Loiching. Der Bund gibt als der Gesetzgeber die Rahmenrichtlinien vor und stellt Geld in Aussicht. Die Umsetzung obliegt dann, wie in diesem Falle, den Städten und den Kommunen.
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